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Wurde mein Urteil bestätigt oder in Wahrheit abgeändert?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Es ist eine Abänderung, wenn das Berufungsgericht Ihnen im Ergebnis weniger zuspricht als das Erstgericht, etwa weil es einen bereits rechtskräftig zuerkannten Teilbetrag abzieht. Die Formulierung Bestätigung mit der Maßgabe ändert daran nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 26.06.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

"Bestätigung mit der Maßgabe" ist eine Abänderung des Urteiles, wenn das Berufungsgericht wegen Berücksichtigung eines bereits rechtskräftig zugesprochenen Teilbetrages weniger zuspricht als das Erstgericht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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