Gilt eine nur verdeutlichte Entscheidung als bestätigt?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller
Wird eine Entscheidung mit einem klarstellenden Zusatz bestätigt, bleibt es eine echte Bestätigung, solange der Zusatz nur der Verdeutlichung dient. Voraussetzung ist, dass Inhalt und Wirkung der ersten Entscheidung für die Beteiligten unverändert bleiben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (74 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Auch eine "Maßgabebestätigung" ist ein Konformatsbeschluss, sofern dieser Beisatz nur einer Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichtes dient, wenn damit also keine Änderung des Inhaltes der erstgerichtlichen Entscheidung und ihrer Rechtskraftwirkung gegenüber den Parteien und Beteiligten vorgenommen werden soll (JBl 1949,431, 4 Ob 315/70).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berufungsgericht kann ein Urteil, mit dem ein Anspruch "dem Grunde nach festgestellt" wird, entgegen der anderslautenden Bezeichnung und Formulierung als Grundurteil nach § 393 Abs 1 ZPO verstehen und entsprechend berichtigten.OGH 2 Ob 88/24s, 25.06.2024
- Hier: „Maßgabe“‑Bestätigung eines Unterbrechungsbeschlusses im Amtshaftungsverfahren; das dagegen erhobene Rechtsmittel ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO absolut unzulässig.OGH 1 Ob 233/19z, 21.01.2020
- Hier: Korrektur der offenkundigen Unrichtigkeit des Spruchs durch den Austausch der Entscheidungsform.OGH 8 Ob 1/13z, 24.01.2013
- Wenn eine Änderung des Inhalts der erstgerichtlichen Entscheidung vom Rekursgericht weder vorgenommen wurde noch beabsichtigt war, weil das Rekursgericht selbst auf den wahren Entscheidungswillen des Erstgerichts verwies, liegt ein bestätigender Beschluss vor.OGH 8 Ob 10/08s, 28.02.2008
- Eine bestätigende "Maßgabeentscheidung" liegt vor, wenn die Partei durch die Entscheidung der zweiten Instanz nicht mehr belastet wird als durch den Beschluß der ersten Instanz.OGH 3 Ob 14/91, 26.06.1991
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- Während ein allgemeines Unterlassungsgebot durch konkrete Einzelverbote, die mit den Worten "insbesondere" eingeleitet werden, dahin präzisiert wird, daß die darin umschriebenen und sinngleiche Verhaltensweisen von ihm erfaßt werden, bedeuten die Einleitungsworte "und zwar" im "Maßgabebeschluß" des Rekursgerichtes, daß nur die in den nachfolgenden Einzelverboten wörtlich umschriebenen Verhaltensweisen verboten werden; in erstem Fall ist der Exekutionstitel somit weiter, im zweiten Fall enger gefaßt.OGH 4 Ob 156/89, 19.12.1989
- Kein Konformatsbeschluß, wenn die zweite Instanz über einen von der ersten Instanz nicht erledigten Streitpunkt abgesprochen, dazu die Sachverhaltsfeststellungen auf Grund aktenkundiger Verfahrensergebnisse gegenüber der erstinstanzlichen Entscheidung in wesentlichen Punkten erweitert und solchersart den erstinstanzlichen Beschluß in einer dem Fall des § 496 Abs 1 Z 1 und Abs 3 ZPO entsprechenden Weise ergänzt hat.OGH 6 Ob 17/81, 16.12.1981
- Hier: Konformatsentscheidung, wenn die zweite Instanz den Urteilsspruch der ersten Instanz dahin ergänzt, daß der Beklagte für die Zahlung zur ungeteilten Hand mit anderen zu haften habe, sofern sich das aus dem Urteil ohnedies ergibt.OGH 3 Ob 521/80, 01.03.1981
- Begehren nach UWG.OGH 4 Ob 315/80, 04.03.1980
- Legitimation - AdoptionOGH 7 Ob 764/79, 28.02.1980
- Verbesserung der Zuschreibungsformulierung § 126 GBG.OGH 5 Ob 19/79, 11.09.1979
- Die Herausnahme eines keine zuständigkeitsbegründende Bedeutung genießenden Beisatzes aus der erstgerichtlichen Entscheidung ist keine "Abänderung".OGH 8 Ob 566/77, 14.12.1977
- Berichtigung der Parteibezeichnung.OGH 3 Ob 92/77, 06.09.1977
- "Maßgabebestätigung" kein Konformatsbeschluß, wenn Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung geändert.OGH 5 Ob 17/77, 24.05.1977
- Lediglich klarere und vollständigere Fassung des Urteilsspruches.OGH 3 Ob 165/74, 17.09.1974
- Berichtigung der Parteibezeichnung.OGH 3 Ob 89/74, 14.05.1974
- Hier: § 16 AußStrGOGH 5 Ob 119/73, 27.06.1973
- Durch einen Beisatz des Rekursgerichtes bewirkter Wechsel in der Person einer Partei - hier: Exekutionsführung durch die zur besonderen Sachwalterin bestellte Kundmachung "als Vertreterin des Minderjährigen" und nicht im eigenen Namen- keine bestätigende Entscheidung.OGH 3 Ob 119/72, 09.11.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 74.
- OGH 3 Ob 153/25h, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 51/24v, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 180/20m, 22.10.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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