Ist eine Entscheidung bestätigend, wenn nur der Wortlaut geändert wurde?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja, wenn die Änderung des Wortlauts die Entscheidung nur verdeutlicht und an ihrer Wirkung nichts ändert. Wird Ihr Antrag dagegen vom Erstgericht inhaltlich abgewiesen und vom Rekursgericht als verspätet zurückgewiesen, liegt eine abändernde Entscheidung vor. Das ist wichtig, weil gleichlautende Entscheidungen oft nicht weiter bekämpft werden können.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 29.09.2020 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Es liegt eine abändernde Entscheidung vor, wenn das Erstgericht den Wiedereinsetzungsantrag mangels der Voraussetzungen des § 146 ZPO abwies und das Rekursgericht den Beschluss "mit der Maßgabe bestätigte, dass der Wiedereinsetzungsantrag als verspätet zurückgewiesen wird."
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine bestätigende Entscheidung liegt auch dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung durch die Neufassung des Spruchs lediglich verdeutlicht wurde, ohne deren Rechtskraftwirkung zu berühren.OGH 9 ObA 62/20p, 29.09.2020
- Das Erstgericht hat den Wiedereinsetzungsantrag im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, darin, dass sich die beklagte Partei nicht darum gekümmert habe, einen Schlüssel für das Hausbrieffach zu erhalten, liege ein die Bewilligung der Wiedereinsetzung ausschließendes grobes Verschulden. Das Rekursgericht hat sich mit den inhaltlichen Einwendungen der beklagten Partei gegen die Richtigkeit dieser Entscheidung nicht auseinandergesetzt, sondern lediglich im Hinblick auf die von ihm angenommene Gesetzwidrigkeit des Zustellvorgangs den Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen (keine Anwendung der Konformatsregel des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO).OGH 6 Ob 99/07p, 25.05.2007
- Im vorliegenden Fall hat das Rekursgericht ungeachtet der von ihm ausgesprochenen Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages die angefochtene Entscheidung auf ihre sachliche Richtigkeit geprüft und die rechtlichen Erwägungen des Erstgerichtes ausdrücklich gebilligt.OGH 1 Ob 621/94, 13.12.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 9 ObA 62/20p, 29.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Bestätigung mit Maßgabe
Verfahrensrecht · Bestätigung mit angepasstem Wortlaut
Verfahrensrecht · Bestätigung mit der Maßgabe
Verfahrensrecht · Bestätigter Beschluss trotz Kostenänderung
Verfahrensrecht · Echte und unechte Aufhebungsbeschlüsse