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Ist eine Entscheidung bestätigend, wenn nur der Wortlaut geändert wurde?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja, wenn die Änderung des Wortlauts die Entscheidung nur verdeutlicht und an ihrer Wirkung nichts ändert. Wird Ihr Antrag dagegen vom Erstgericht inhaltlich abgewiesen und vom Rekursgericht als verspätet zurückgewiesen, liegt eine abändernde Entscheidung vor. Das ist wichtig, weil gleichlautende Entscheidungen oft nicht weiter bekämpft werden können.

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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 29.09.2020 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Es liegt eine abändernde Entscheidung vor, wenn das Erstgericht den Wiedereinsetzungsantrag mangels der Voraussetzungen des § 146 ZPO abwies und das Rekursgericht den Beschluss "mit der Maßgabe bestätigte, dass der Wiedereinsetzungsantrag als verspätet zurückgewiesen wird."

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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