Hat das zweite Gericht meine Entscheidung wirklich geändert?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller
Passt das zweite Gericht den Wortlaut der bestätigten Entscheidung nur an das an, worüber tatsächlich entschieden wurde, liegt keine Abänderung vor. Inhaltlich bleibt es bei der Entscheidung des ersten Gerichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Keine abändernde Entscheidung liegt vor, wenn die zweite Instanz in einer "Maßgabebestätigung" lediglich die bestätigende Entscheidung dem tatsächlichen Entscheidungsgegenstand anpaßt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berufungsgericht kann ein Urteil, mit dem ein Anspruch "dem Grunde nach festgestellt" wird, entgegen der anderslautenden Bezeichnung und Formulierung als Grundurteil nach § 393 Abs 1 ZPO verstehen und entsprechend berichtigten.OGH 2 Ob 88/24s, 25.06.2024
- Wenn eine Änderung des Inhalts der erstgerichtlichen Entscheidung vom Rekursgericht weder vorgenommen wurde noch beabsichtigt war, weil das Rekursgericht selbst auf den wahren Entscheidungswillen des Erstgerichts verwies, liegt ein bestätigender Beschluss vor.OGH 8 Ob 10/08s, 28.02.2008
- Hier: Die Berichtigung der "Urschrift des Protokolls des gerichtlichen Vergleichs" wird mit der Maßgabe bestätigt, daß nicht der Vergleich, vielmehr das Protokoll, in welchem der Vergleich enthalten ist, berichtigt werde.OGH 1 Ob 549/94, 30.05.1994
- Lediglich klarere und vollständigere Fassung des Urteilsspruches.OGH 3 Ob 165/74, 17.09.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042684 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 3 Ob 153/25h, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 180/20m, 22.10.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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