Wann ist eine Aufhebung in Wahrheit eine Abänderung?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Kläger, Beklagter
Eine abändernde Entscheidung liegt auch dann vor, wenn in der Aufhebung des erstinstanzlichen Beschlusses zugleich abschließend über die Unzulässigkeit oder Unrichtigkeit dieser Entscheidung abgesprochen wird. Dasselbe gilt, wenn eine dafür ausschlaggebende Frage endgültig geklärt wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (63 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Eine in Wahrheit abändernde Entscheidung des Rekursgerichts liegt auch dann vor, wenn in der Aufhebung des erstinstanzlichen Beschlusses zugleich auch die abschließende Entscheidung über die Unzulässigkeit oder die Unrichtigkeit der Entscheidung der ersten Instanz oder über eine in dieser Entscheidung aufgeworfene und für diese Entscheidung ausschlaggebende Frage liegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies trifft etwa auf Beschlüsse zu, mit denen ein Antrag oder ein Rechtsmittel aus formellen Gründen, beispielsweise wegen des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen, zurückgewiesen wird.OGH 5 Ob 24/25b, 30.04.2025
- Hier: Die Beklagte ist nicht formell beschwert, weil das Rekursgericht ihrem Rekursantrag auf (ersatzlose) Aufhebung des erstinstanzlichen Beschlusses vollinhaltlich entsprochen hat. Aus der Begründung kann eine Beschwer nicht abgeleitet werden, weil das Rekursgericht keinen Aufhebungs- und Zurückverweisungsbeschluss gemäß § 527 Abs 2 ZPO gefasst, sondern den angefochtenen Beschluss ersatzlos behoben hat, ohne dass über seinen Gegenstand noch einmal verhandelt und/oder entschieden werden muss, sodass damit in Wahrheit eine abändernde Entscheidung vorliegt.OGH 6 Ob 239/23z, 20.03.2024
- Hier liegt ein „echter“ Aufhebungsbeschluss vor, weil das Rekursgericht über die Unzuständigkeitseinrede der Beklagten nicht inhaltlich entschied, sondern die dazu ergangene erstinstanzliche Entscheidung wegen Fehlens ausreichender Feststellungen zur Beurteilung der Frage aufhob, ob die Verträge zwischen den Streitteilen genügend bestandrechtliche Elemente enthielten, um den Zuständigkeitstatbestand des § 49 Abs 2 Z 5 JN zu verwirklichen.OGH 4 Ob 63/23b, 25.04.2023
- Eine in Wahrheit abändernde Entscheidung ist gegeben, wenn eine selbstständig zu entscheidende Frage vom Gericht zweiter Instanz anders als vom Erstgericht entschieden wird.OGH 5 Ob 147/08s, 21.10.2008
- Frage der Zulässigkeit einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht.OGH 10 ObS 225/03s, 16.09.2003
Alle 19 Ergänzungen anzeigen
- In diesen Fällen hat das Rekursgericht Aussprüche nach § 526 Abs 3 in Verbindung mit § 500 Abs 2 ZPO zu machen.OGH 8 Ob 310/00x, 11.06.2001
- Beschluss über die Zulässigkeit der Forderungsanmeldung.OGH 8 Ob 138/98x, 22.10.1998
- Hier: Ferner bei fehlender Parteifähigkeit und Rechtskraft.OGH 3 Ob 24/86, 30.04.1986
- Aufhebung des erstgerichtlichen Zurückweisungsbeschlusses, weil im außerstreitigen Verfahren gemäß § 37 MRG zu entscheiden ist.OGH 5 Ob 16/84, 15.05.1984
- Wesentlich ist für die Anwendbarkeit des § 527 Abs 2 ausschließlich ob nach der zweitinstanzlichen Beschlussfassung über den Entscheidungsgegenstand im anhängigen Verfahren eine neuerliche Entscheidung zu erfolgen hat oder nicht.OGH 6 Ob 661/82, 09.06.1982
- Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ist durch weitere Erhebungen zu klären.OGH 4 Ob 31/81, 28.04.1981
- Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes.OGH 4 Ob 157/77, 21.02.1978
- Ist aber das Rekursgericht bloß zur weiteren Klärung einer Tatfrage mit Aufhebungsbeschluss vorgegangen (hier zur Aufklärung, ob und wann in dem bereits anhängig gemachten Nutzwertfestsetzungsverfahren die Bescheinigungen nach § 12 WEG vorgelegt worden seien), liegt keine in Wahrheit abändernde Entscheidung der zweiten Instanz vor.OGH 7 Ob 647/77, 13.10.1977
- Aufhebung der Zulassung der Klagsänderung.OGH 3 Ob 599/76, 07.12.1976
- Zulässigkeit des Rechtsweges.OGH 3 Ob 555/76, 25.05.1976
- WiedereinsetzungsverfahrenOGH 4 Ob 536/76, 27.04.1976
- Rechtswegzulässigkeit - § 18 Abs 1 6.DVEheG.OGH 7 Ob 172/75, 02.10.1975
- Hier: Über die Frage, ob die Streitigkeit vorerst einer Schlichtungsstelle vorzutragen sei.OGH 4 Ob 1/75, 18.02.1975
- Hier: Die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Nichtigerklärung im Sinne des § 7 Abs 1 ZPO und die Bestellung eines Prozesskurators gegeben sind.OGH 5 Ob 284/74, 27.11.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044035 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 63.
- OGH 6 Ob 181/25y, 26.11.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 24/25b, 30.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 30/25t, 30.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 150/24f, 03.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 144/21y, 24.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 200/18z, 13.12.2018, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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