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Wurde mein Beschluss geändert oder nur bestätigt?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Kläger, Beklagte
Bestätigt das zweite Gericht den Beschluss mit einer sogenannten Maßgabe, kann darin eine Abänderung liegen. Dient die neue Fassung aber nur der Verdeutlichung und berührt sie die Wirkung der ersten Entscheidung nicht, liegt eine echte Bestätigung vor.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Hat das Rekursgericht den Beschluss der ersten Instanz mit einer "Maßgabe" bestätigt, dann kann darin eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses liegen; dient aber die Neufassung des Spruches nur der Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichtes, ohne dessen Rechtskraftwirkung zu berühren, dann liegt eine echte Bestätigung vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111093 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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