Darf das Gericht etwas heranziehen, das nicht feststeht?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Stützt ein Gericht seine Entscheidung auf einen Sachverhalt, der im Urteil gar nicht festgestellt wurde, ist das ein schwerer Verfahrensfehler. Ein solcher Fehler kann die Rechtssicherheit gefährden und deshalb aufgegriffen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Durch Berücksichtigung eines urteilsfremden Sachverhaltes wird ein Verfahrensverstoß begangen, der derart schwerwiegend ist, daß er die Rechtssicherheit gefährden könnte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine von der Revision gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt auch vor, wenn eine Tatsachenannahme nicht auf eine Ergänzung des Beweisverfahrens zurückzuführen ist, sondern ausschließlich auf eine unrichtige Wiedergabe erstinstanzlicher Feststellungen, wird doch eine Feststellung zu Grunde gelegt, die das Erstgericht gar nicht getroffen hat (so schon SZ 59/87).OGH 1 Ob 293/04a, 15.03.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 20/23h, 24.05.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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