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Darf das Gericht etwas heranziehen, das nicht feststeht?

betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Stützt ein Gericht seine Entscheidung auf einen Sachverhalt, der im Urteil gar nicht festgestellt wurde, ist das ein schwerer Verfahrensfehler. Ein solcher Fehler kann die Rechtssicherheit gefährden und deshalb aufgegriffen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Durch Berücksichtigung eines urteilsfremden Sachverhaltes wird ein Verfahrensverstoß begangen, der derart schwerwiegend ist, daß er die Rechtssicherheit gefährden könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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