Greift das Gericht einen schweren Verfahrensfehler auch ohne Rechtsmittel auf?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Ein schwerer Verfahrensfehler kann nur aufgegriffen werden, wenn ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt. Ist Ihr Rechtsmittel jedenfalls unzulässig, wird der Fehler nicht mehr geprüft. Einen eigenen Anspruch darauf, dass das Gericht von sich aus tätig wird, haben Sie nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 14.04.2020 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die amtswegige Wahrnehmung einer Nichtigkeit setzt das Vorliegen eines zulässigen Rechtsmittels gegen die davon betroffene Entscheidung voraus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unter Zulässigkeit ist die verfahrensrechtliche Statthaftigkeit zu verstehen; das Rechtsmittel darf daher nicht jedenfalls unzulässig sein, auf das Geltendmachen einer erheblichen Rechtsfrage kommt es nicht an.OGH 2 Ob 62/17g, 27.04.2017
- Dies gilt auch für schwere Verfahrensmängel im Außerstreitverfahren.OGH 2 Ob 62/17g, 27.04.2017
- Nichtigkeitsgründe können nur mit einem zulässigen Rechtsmittel geltend gemacht werden.OGH 3 Ob 265/01v, 27.02.2002
- Aus der Verpflichtung des Gerichts zu amtswegigem Handeln kann kein verfahrensrechtlicher Anspruch der Partei auf ein Tätigwerden des Gerichts abgeleitet werden.OGH 8 Ob 158/01w, 16.08.2001
- Voraussetzung, dass das Rechtsmittelgericht aus Anlass eines formell zulässigen Rechtsmittels in die Lage kommt, in die Überprüfung der Sache selbst einzutreten.OGH 8 Ob 655/87, 05.11.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041907 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 32.
- OGH 5 Ob 207/19f, 14.04.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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