Was tue ich, wenn das Gericht Wichtiges nicht festgestellt hat?
betrifft Angeklagte, Kläger, Beklagte
Sie können rügen, dass das Gericht einen Sachverhalt nicht geklärt hat, obwohl es dafür Anhaltspunkte gab. Dazu müssen Sie darlegen, welche Feststellung fehlt und welche rechtliche Folge sich daraus ergeben hätte. Ohne diesen Zusammenhang wird die Rüge nicht behandelt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 04.03.2025 (121 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ein Feststellungsmangel wird geltend gemacht, indem unter Hinweis auf einen nicht durch Feststellungen geklärten, jedoch indizierten Sachverhalt eine vom Erstgericht nicht gezogene rechtliche Konsequenz angestrebt wird, weil dieses ein Tatbestandsmerkmal, einen Ausnahmesatz (§ 281 Abs 1 Z 9 lit a bis c StPO) oder eine andere rechtliche Unterstellung bei der rechtlichen Beurteilung nicht in Anschlag gebracht hat (WK-StPO § 281 Rz 600).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Prozessförmig dargestellt wird ein Feststellungsmangel überdies nur dann, wenn die von der Nichtigkeitsbeschwerde verlangten Konstatierungen aus den von ihr bezeichneten Verfahrensergebnissen (§ 258 Abs 1 StPO) nach den Regeln folgerichtigen Denkens oder anhand grundlegender Erfahrungssätze abgeleitet werden können.OGH 13 Os 76/24m, 18.12.2024
- Feststellungen des angefochtenen Urteils sind kein in der Hauptverhandlung vorgekommenes Verfahrensergebnis und daher auch kein Indiz, auf das die Behauptung eines Feststellungsmangels gestützt werden kann.OGH 14 Os 70/23k, 06.09.2023
- Verbot der Doppelverfolgung.OGH 11 Os 47/22d, 20.12.2022
- Der Hinweis auf bestimmte Verfahrensergebnisse muss auf Basis dessen inneren Zusammenhangs erfolgen, womit eine Aussage nicht durch isoliertes Herausgreifen einzelner Passagen sinnentstellt werden darf.OGH 14 Os 101/22t, 25.10.2022
- Ausführungen in der Gegenäußerung zur Anklageschrift sind kein in der Hauptverhandlung vorgekommenes Verfahrensergebnis und daher auch kein Indiz, auf das die Behauptung eines Feststellungsmangels gestützt werden kann.OGH 13 Os 136/18a, 13.03.2019
Alle 28 Ergänzungen anzeigen
- Begehrt die Beschwerdeführerin (wie der von ihr verwendete Begriff „Ersatzfeststellungen“ verdeutlicht) den Ersatz tatsächlich getroffener (Negativ‑)Feststellungen durch für ihren Standpunkt günstigere, macht sie keinen Feststellungsmangel geltend, sondern erstattet bloß ein Vorbringen nach Art einer im kollegialgerichtlichen Verfahren nicht vorgesehenen Schuldberufung.OGH 17 Os 4/18v, 25.06.2018
- Wurden im Urteil (Negativ‑)Feststellungen betreffend eine entscheidende Tatsache getroffen, kann diesbezüglich kein Feststellungsmangel vorliegen.OGH 15 Os 142/16w, 19.09.2017
- Diese Rechtsprechung findet auch im Verfahren nach dem DSt Anwendung.OGH 25 Ds 2/17m, 23.05.2017
- Das Fehlen von Feststellungen ist nicht nur dann zu relevieren, wenn im Urteil einzelne positive Feststellungen getroffen wurden, während andere zur Tatbestandsverwirklichung erforderliche fehlen, sondern umso mehr (arg a minori ad maius), wenn gar keine Feststellungen getroffen wurden.OGH 25 Ds 2/17m, 23.05.2017
- Der Hinweis auf Verfahrensergebnisse, die nach gesicherter allgemeiner Lebenserfahrung als ernst zu nehmendes Indiz für Zurechnungsunfähigkeit von vornherein ausscheiden, genügt zur prozessordnungsgemäßen Geltendmachung eines Feststellungsmangels nicht.OGH 15 Os 119/16p, 14.12.2016
- Gründet das Gericht den Freispruch auf die Verneinung der Täterschaft des Angeklagten im Zweifel zu dessen Gunsten, ohne eine Aussage zu sämtlichen Tatbestandselementen zu treffen, reicht es für den Erfolg der Nichtigkeitsbeschwerde nicht hin, einen Begründungsmangel bloß in Ansehung der getroffenen Urteilsannahme (der Negativfeststellung zur Täterschaft) aufzuzeigen. Vielmehr ist hinsichtlich jener Tatbestandsmerkmale, zu denen das Urteil keine Konstatierungen enthält, unter Berufung auf derartige Feststellungen indizierende und in der Hauptverhandlung vorgekommene Verfahrensergebnisse ein Feststellungsmangel (Z 9 lit a) geltend zu machen; fehlen die dafür nötigen Indizien, bedarf es der Geltendmachung darauf bezogener Anträge aus Z 4, wurden die fehlenden Tatbestandsmerkmale verneint, ist insoweit ein Begründungsmangel geltend zu machen.OGH 13 Os 147/11h, 15.12.2011
- Hier: Unschlüssigkeit der Rechtsrüge, die von zwei notwendigen Bedingungen für Verbandsverantwortlichkeit nur zu einer einen Feststellungsmangel geltend macht.OGH 13 Os 26/11i, 25.08.2011
- Ein Fehlen von Feststellungen zur rechtlichen Verjährungsfrage wäre unter dem Aspekt erfolgreicher Anfechtung eines Freispruchs wegen Verjährung als Rechtsfehler mangels Feststellungen zu behandeln.OGH 11 Os 165/10i, 20.01.2011
- Gründet das Gericht einen Freispruch auf die Annahme, dass ein Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt sei, und trifft es demnach keine Feststellungen zu den übrigen, reicht es unter dem Aspekt erfolgreicher Urteilsanfechtung nicht hin, allein die den Freispruch begründende Annahme zu bekämpfen. Vielmehr ist überdies hinsichtlich jener Tatbestandsmerkmale, zu denen das Urteil keine Konstatierungen enthält, ein Feststellungsmangel (Z 9 lit a) geltend zu machen.OGH 13 Os 18/10m, 17.06.2010
- Die prozessordnungsgemäße Geltendmachung eines Feststellungsmangels erfordert die auf Basis des Urteilssachverhalts vorzunehmende Argumentation, dass sich aus einem nicht durch Feststellungen geklärten, aber durch in der Hauptverhandlung vorgekommene Beweise indizierten Sachverhalt eine vom Erstgericht nicht gezogene rechtliche Konsequenz ergebe, weil das Gericht ein Tatbestandsmerkmal, einen Ausnahmesatz oder eine andere rechtliche Unterstellung bei der rechtlichen Beurteilung nicht in Anschlag gebracht hat.OGH 14 Os 144/08w, 16.12.2008
- Hier: Verjährungseinwand verfehlt mangels Hinweises auf die Annahme dieses Strafaufhebungsgrunds stützende (konkrete) Verfahrensergebnisse die gesetzmäßige Darstellung.OGH 14 Os 92/08y, 05.08.2008
- Es darf dabei kein konstatierter Umstand übergangen oder bestritten werden.OGH 14 Os 74/08a, 08.07.2008
- Hier: Privilegierung nach § 27 Abs 2 Z 2 zweiter Halbsatz SMG aF.OGH 14 Os 15/08z, 19.02.2008
- Hier: Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts (§ 8 StGB).OGH 15 Os 2/08w, 18.02.2008
- Hier: Freiwillige Aufgabe der Tatausführung (§ 16 Abs 1 StGB).OGH 13 Os 138/07d, 16.01.2008
- Hier: Privilegierung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz SMGOGH 13 Os 128/07h, 07.11.2007
- Ohne Hinweis auf ein übergangenes, in der Hauptverhandlung vorgekommenes Tatsachensubstrat kann zwar ein Rechtsfehler infolge fehlender Feststellungen, nicht aber ein Feststellungsmangel geltend gemacht werden.OGH 14 Os 97/07g, 02.10.2007
- Um einen Feststellungsmangel zu bewirken, müssen die Indizien in der Hauptverhandlung vorgekommen sein. Denn Feststellungen können nur anhand des der Beweiswürdigung zugänglichen Beweismaterials getroffen werden (WK-StPO § 281 Rz 600).OGH 14 Os 76/07v, 28.08.2007
- Auch negative Tatbestandsvoraussetzungen müssen im Fall eines Schuldspruchs als Feststellungsmangel geltend gemacht werden (WK-StPO § 281 Rz 602).OGH 13 Os 139/06z, 24.01.2007
- Hier: Objektive Erfolgszurechnung als negative Tatbestandsvoraussetzung.OGH 13 Os 102/06h, 08.11.2006
- Hier: Straflose Vorbereitungshandlung.OGH 13 Os 84/06m, 11.10.2006
- Hier: Ein Vorgehen nach dem IXa. Hauptstück der StPO.OGH 13 Os 16/04, 19.05.2004
- Zur Begründung eines Feststellungsmangels bedarf es des Hinweises, welche - nach der Aktenlage indizierten - Konstatierungen vom Schöffengericht noch zu treffen und in weiterer Folge auch den Rechtsmittelausführungen zu Grunde zu legen gewesen wären.OGH 11 Os 4/04, 09.03.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 121.
- OGH 23 Ds 7/24t, 04.03.2025
- OGH 14 Os 110/20p, 18.02.2021
Im Gesetz
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