Zum Inhalt springen

Was tue ich, wenn das Gericht Wichtiges nicht festgestellt hat?

betrifft Angeklagte, Kläger, Beklagte
Sie können rügen, dass das Gericht einen Sachverhalt nicht geklärt hat, obwohl es dafür Anhaltspunkte gab. Dazu müssen Sie darlegen, welche Feststellung fehlt und welche rechtliche Folge sich daraus ergeben hätte. Ohne diesen Zusammenhang wird die Rüge nicht behandelt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 04.03.2025 (121 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Ein Feststellungsmangel wird geltend gemacht, indem unter Hinweis auf einen nicht durch Feststellungen geklärten, jedoch indizierten Sachverhalt eine vom Erstgericht nicht gezogene rechtliche Konsequenz angestrebt wird, weil dieses ein Tatbestandsmerkmal, einen Ausnahmesatz (§ 281 Abs 1 Z 9 lit a bis c StPO) oder eine andere rechtliche Unterstellung bei der rechtlichen Beurteilung nicht in Anschlag gebracht hat (WK-StPO § 281 Rz 600).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 28 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 121.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Lückenhafte Feststellungen im Urteil
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen im Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen mit der Rechtsrüge rügen
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen im Strafurteil