Darf die Versicherung später einen neuen Ablehnungsgrund nachschieben?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.10.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 7 Ob 143/25t, 22.10.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht mehr mit Umständen, die schon in diesem Verfahren zu klären waren. Steht rechtskräftig fest, dass Ihnen Deckung zusteht, kann die Versicherung Ihnen später weder grobes Verschulden noch Verjährung noch ähnliche Gründe entgegenhalten, über die dort zu entscheiden war.
Lehnt Ihre Versicherung die Leistung dem Grunde nach ab, kann sie sich im späteren Gerichtsverfahren nicht mehr darauf berufen, Ihr Anspruch sei noch nicht fällig, weil zuerst ein Sachverständigenverfahren durchzuführen wäre.