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Kann die Versicherung nach der Ablehnung noch ein Gutachten verlangen?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Konsumenten
Lehnt Ihre Versicherung die Leistung dem Grunde nach ab, kann sie sich im späteren Gerichtsverfahren nicht mehr darauf berufen, Ihr Anspruch sei noch nicht fällig, weil zuerst ein Sachverständigenverfahren durchzuführen wäre.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Wird die Versicherungsleistung vom Versicherer dem Grund nach abgelehnt, kann der Versicherer im Zivilverfahren nicht mehr unter Hinweis auf das Recht auf ein (fakultatives - "auf Verlangen") Sachverständigenverfahren mangelnde Fälligkeit geltend machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080481 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

ABS Art11; ABS 1995 Art11 Abs1; AUVB 1995 Art15; AUVB 2001 Art15; VersVG §64; AÖTP §21

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Schlichtungsverfahren vor der Klage

Ja. Ist für Streitfälle ein Gutachter- oder Schlichtungsverfahren vereinbart, wird Ihr Anspruch erst fällig, wenn dieses Verfahren abgeschlossen oder endgültig gescheitert ist. Klagen Sie vorher, kann Ihnen die Gegenseite die fehlende Fälligkeit entgegenhalten und die Klage wird abgewiesen. Hat die Versicherung darauf verzichtet oder endgültig und mit Hinweis auf die Folgen abgelehnt, können Sie sofort klagen.

günstig für Versicherer Nachschieben von Ablehnungsgründen

Lehnt die Versicherung Ihre Forderung mit einer bestimmten Begründung ab, verzichtet sie damit nicht auf andere Einwände. Sie darf sich später auch auf Gründe stützen, die sie schon damals gekannt hat.

Verwandte Fragen

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