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Darf ich den Anspruch anerkennen, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Geschädigte
Ja, wenn die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist. Sie verletzen dann keine Pflicht, wenn Sie den Anspruch ohne den Versicherer durch Urteil, Vergleich oder Anerkenntnis feststellen lassen. Beweisen müssen Sie aber weiterhin, dass die geregelten Ansprüche vom Versicherungsschutz gedeckt waren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 17.04.2024 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1994)

Lehnt der Versicherer zu Unrecht den Versicherungsschutz ab, so begeht der Versicherungsnehmer keine Obliegenheitsverletzung, wenn er ohne Mitwirkung des Versicherers die Haftpflichtforderung durch Urteil (auch Versäumungsurteil) feststellen lässt oder durch Vergleich oder Anerkenntnis an der Feststellung mitwirkt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080453 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

VersVG §6 Abs3 A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Regulierungsanbot der Versicherung

Bietet die Versicherung eine Regulierung an, gilt das im Zweifel nicht als eigenes Anerkenntnis dem Grunde nach. Aus dem Angebot allein können Sie also nicht ableiten, dass die Versicherung ihre Leistungspflicht bereits zugestanden hat.

günstig für Versicherer Fernbleiben von der eigenen Einvernahme

Ja, das ist möglich. Bleiben Sie ohne Entschuldigung Ihrer Einvernahme fern und war diese ein wesentliches Beweismittel, kann darin eine grob fahrlässige Verletzung Ihrer Pflichten gegenüber der Rechtsschutzversicherung liegen.

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