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Kann meine Versicherung nach dem Urteil neue Einwände bringen?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherung, Geschädigter
Nein, nicht mehr mit Umständen, die schon in diesem Verfahren zu klären waren. Steht rechtskräftig fest, dass Ihnen Deckung zusteht, kann die Versicherung Ihnen später weder grobes Verschulden noch Verjährung noch ähnliche Gründe entgegenhalten, über die dort zu entscheiden war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Nach der rechtskräftigen Feststellung des Deckungsanspruchs können jene Umstände nicht mehr gegen den Deckungsanspruch eingewendet werden, die in jenem Verfahren zu klären waren, in dem darüber zu entscheiden war, ob ein Deckungsanspruch der klagenden Partei überhaupt gegeben ist oder zufolge groben Verschuldens des Versicherungsnehmers, Verjährung oder aus anderen Gründen nicht (mehr) besteht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Nachschieben von Ablehnungsgründen

Lehnt die Versicherung Ihre Forderung mit einer bestimmten Begründung ab, verzichtet sie damit nicht auf andere Einwände. Sie darf sich später auch auf Gründe stützen, die sie schon damals gekannt hat.

günstig für Versicherer Fernbleiben von der eigenen Einvernahme

Ja, das ist möglich. Bleiben Sie ohne Entschuldigung Ihrer Einvernahme fern und war diese ein wesentliches Beweismittel, kann darin eine grob fahrlässige Verletzung Ihrer Pflichten gegenüber der Rechtsschutzversicherung liegen.

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