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Muss ich alle Ablehnungsgründe gleichzeitig vorbringen?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ja. Bringen Sie alle Gründe vor, die Ihnen bekannt sind. Auf Gründe, die Sie zurückhalten, können Sie sich später nicht mehr berufen, weil angenommen wird, dass Sie darauf verzichtet haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Die ablehnende Partei ist verpflichtet, alle ihr bekannten Ablehnungsgründe bei sonstiger Annahme des Verzichtes vorzubringen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046042 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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