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Kann ich Feststellungen angreifen, weil ich sie für unlogisch halte?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja, aber nur in engen Grenzen. Die vom Gericht festgestellten Tatsachen können Sie beim Obersten Gerichtshof nur bekämpfen, wenn die Schlussfolgerung gegen die Gesetze des Denkens oder der Erfahrung verstößt. Dass auch ein anderer Schluss möglich gewesen wäre, genügt nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Mit dem Revisionsgrund nach Z 4 können die tatsächlichen Feststellungen der Untergerichte nur angefochten werden, soweit sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die gegen Gesetze des Denkens und der Erfahrung verstoßen. Für diesen Revisionsgrund reicht es nicht aus, dass eine hienach einwandfreie Schlussfolgerung des Berufungsgerichtes durch eine andere ebenfalls als möglich anzuerkennende ersetzt werden kann. (vgl RG vom 22.10.1941, IV 121/41).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043307 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 44.

Im Gesetz

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