Kann ich das Urteil angreifen, weil das Gericht falsch glaubte?
betrifft Angeklagter, Verteidiger
Wenn Sie nur meinen, das Gericht habe schon verwertete Beweise anders gewichtet als von Ihnen gewünscht, ist das kein Fehler der Urteilsbegründung. Damit bekämpfen Sie nur, wie das Gericht die Beweise gewürdigt hat, und das ist beim Obersten Gerichtshof nicht zulässig.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Mit Behauptungen der Art, dass das Gericht bestimmte Aspekte ohnehin verwerteter Beweismittel nicht oder nicht den Intentionen des Beschwerdeführers entsprechend berücksichtigt habe, wird weder eine Unvollständigkeit noch eine offenbare Unzulänglichkeit der Entscheidungsgründe geltend gemacht, sondern nur nach Art einer Schuldberufung unzulässigerweise die schöffengerichtliche Beweiswürdigung bekämpft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt.OGH 27 Os 3/15s, 28.04.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 46.
- OGH 14 Os 7/26z, 19.05.2026
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Beweiswürdigung im Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Anforderungen an die Beweisrüge
Verfahrensrecht · Was der Oberste Gerichtshof noch prüft
Verfahrensrecht · Beweiswürdigung im Rechtsmittel angreifen
Verfahrensrecht · Aktenwidrigkeit statt Beweisrüge