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Kann ich Feststellungen angreifen, die auf falsch wiedergegebenen Beweisen beruhen?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Warum ein Gericht etwas als erwiesen ansieht, gehört grundsätzlich zur Beweiswürdigung und ist nicht angreifbar. Unanfechtbar sind aber nur jene Feststellungen, die auf richtig dargestellten Beweisergebnissen beruhen; betroffen sein muss eine für die Entscheidung wichtige Tatsache.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Aktenwidrigkeiten betreffen in der Regel unmittelbar die Tatsachenfeststellungen und somit fallen die Erwägungen der Tatsacheninstanzen, weshalb ein Sachverhalt als erwiesen angenommen oder nicht angenommen wurde, in das Gebiet der Beweiswürdigung; doch sind nur die auf Grund richtig dargestellter Beweisergebnisse getroffenen Feststellungen unter dem Gesichtspunkt der Aktenwidrigkeit unanfechtbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043367 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 14.

Im Gesetz

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