Kann ich einen Fehler des Berufungsgerichts beim Höchstgericht rügen?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Hält das Berufungsgericht einen Widerspruch zum Akteninhalt für unwesentlich, weil es den Sachverhalt auch ohne diese Annahme als erwiesen ansieht, ist das eine Frage der Beweiswürdigung. Diese kann der Oberste Gerichtshof nicht überprüfen.
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Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 28.02.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Erachtet das Berufungsgericht die in der Berufung geltend gemachte Aktenwidrigkeit als unwesentlich, weil es den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt auch ohne die aktenwidrige Annahme als erwiesen ansieht, beruht dies auf einem Beweiswürdigungsvorgang des Berufungsgerichts, der in dritter Instanz nicht überprüfbar ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043401 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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