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Muss ich einen Fehler des Gerichts ausdrücklich rügen?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Weicht das Erstgericht von etwas ab, das beide Seiten unstrittig gestellt hatten, kann das höhere Gericht das nur berücksichtigen, wenn Sie es ausdrücklich beanstanden. Rügen Sie im Rechtsmittel nur die rechtliche Beurteilung, bleiben die Feststellungen des Erstgerichts maßgeblich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Wenn das Erstgericht in seinen Feststellungen von einer Außerstreitstellung abweicht, kann dieser Verstoß gegen § 266 Abs 1 ZPO vom Berufungsgericht nur im Falle einer ausdrücklichen Rüge wahrgenommen werden. Wird hingegen nur der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend gemacht, so ist von den Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes auszugehen, und zwar auch insoweit, als ihnen von einer Partei zugestandene Tatsachen entgegenstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040118 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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