Muss das Gericht fehlende Feststellungen selbst bemerken?
günstig für Berufungswerber betrifft Kläger, Beklagter, Berufungswerber
Wenn Sie in der Berufung ordentlich geltend machen, dass das Urteil rechtlich falsch ist, muss das Berufungsgericht von sich aus prüfen, ob wichtige Feststellungen fehlen. Sie müssen diesen Mangel also nicht eigens ansprechen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Sekundäre Feststellungsmängel sind vom Berufungsgericht bei Vorliegen einer gesetzmäßig ausgeführten Rechtsrüge von Amts wegen wahrzunehmen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114379 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 12.
- OGH 10 Ob 2/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 170/24x, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 32/24w, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 111/21s, 05.08.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 224/18d, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 7/17h, 21.02.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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