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Ist eine falsch wiedergegebene Rechtsansicht ein Grund zur Aufhebung?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Gibt das Berufungsgericht die rechtlichen Überlegungen des Erstgerichts falsch wieder, legt es diese aber ohnehin nicht seiner Entscheidung zugrunde, liegt kein Widerspruch zum Akteninhalt vor. Es geht dabei weder um eine Tatsache noch um einen wesentlichen Punkt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 22.05.2020 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (1972)

Die nicht mit der Aktenlage übereinstimmende Wiedergabe von Rechtsausführungen des Erstgerichtes durch das Berufungsgericht, die das Berufungsgericht ohnedies als unrichtig seiner Entscheidung nicht zugrunde legte, betrifft erstens keine tatsächliche Voraussetzung und zweitens keinen wesentlichen Punkt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043380 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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