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Kann ich mich wehren, wenn das Gericht den Akteninhalt falsch wiedergibt?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Das Höchstgericht darf grundsätzlich nicht beurteilen, ob die Tatsachen ausreichend geklärt sind. Beruht die Ansicht des Berufungsgerichts aber darauf, dass es den Akteninhalt unrichtig wiedergegeben hat, greift das Höchstgericht das auf. Es trägt dem Berufungsgericht dann eine neue Entscheidung auf der richtigen Grundlage auf.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Zwar kann der OGH der Auffassung des Berufungsgerichtes, die Tatfrage sei nicht genügend geklärt, im allgemeinen nicht entgegentreten, weil er damit unzulässigerweise Tatfragen lösen würde, doch hat er dann, wenn das Berufungsgericht zu seiner Ansicht auf Grund einer Aktenwidrigkeit gelangte, diese wahrzunehmen und dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung auf der Grundlage des richtigen Akteninhaltes aufzutragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042327 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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