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Was gilt, wenn das Berufungsgericht die Feststellungen falsch wiedergibt?

betrifft Parteien eines Verfahrens, Kläger, Beklagter
Dann liegt eine Aktenwidrigkeit vor. Der Oberste Gerichtshof stellt das richtig, indem er seiner rechtlichen Beurteilung die Feststellungen des Erstgerichts zugrunde legt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Gibt ein Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes unrichtig wieder, liegt eine Aktenwidrigkeit vor; sie ist dadurch zu bereinigen, dass der Oberste Gerichtshof seiner rechtlichen Beurteilung die Feststellungen des Erstgerichtes zugrundelegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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