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Ist das Urteil nichtig, wenn mein Vorbringen falsch wiedergegeben wurde?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Gibt das Berufungsgericht Ihr Vorbringen unrichtig wieder, macht das die Entscheidung nicht unüberprüfbar. Das Höchstgericht entnimmt das Vorbringen dem Akt. Ein Nichtigkeitsgrund liegt darin nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Da das Revisionsgericht das Parteienvorbringen dem Akt zu entnehmen hat, macht auch eine unrichtige Wiedergabe des Vorbringens durch das Berufungsgericht dessen Urteil nicht unüberprüfbar, so daß eine Nichtigkeit gemäß § 488 Abs 1 Z 9 und § 503 Abs 1 Z 1 ZPO nicht vorliegt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042103 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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