Nützt mir eine falsche Aktenwiedergabe, die am Ergebnis nichts ändert?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Nur eine falsche Wiedergabe des Akteninhalts, auf die es für die Entscheidung ankommt, hilft Ihnen im Rechtsmittel. Betroffen sind Sie nur, wenn Sie ohne diesen Fehler eine günstigere Entscheidung erhalten hätten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (112 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1950)
Nur die für das Urteil wesentliche Aktenwidrigkeit bildet den Revisionsgrund nach § 503 Z 3 ZPO. (GlUNF 1827).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Außerstreitiges Verfahren nach §§ 8 Abs 2, 37 Abs 1 Z 5 MRG.OGH 5 Ob 160/09d, 01.09.2009
- Der Aktenwidrigkeit muss eine entscheidungswesentliche Bedeutung zukommen.OGH 5 Ob 160/09d, 01.09.2009
- Aktenwidrigkeit muss „relevant" sein.OGH 4 Ob 263/04m, 08.02.2005
- Auch im Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 361/97p, 25.11.1997
- Hier: Die Feststellungsklage eines rechtlich relevanten Umstandes.OGH 6 Ob 759/82, 29.09.1983
- Veränderung der Entscheidungsgrundlage des angefochtenen Urteils.OGH 7 Ob 274/75, 15.01.1976
- Hier: Im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung.OGH 7 Ob 203/71, 24.11.1971
- Beschwert kann sich der Revisionswerber nur dann erachten, wenn er bei Vermeidung der gerügten Aktenwidrigkeit eine günstigere Entscheidung erzielt hätte. Es kommt also immer auf die Bedeutsamkeit des gerügten Umstandes an.OGH 6 Ob 150/71, 01.09.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043265 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 112.
- OGH 4 Ob 156/24f, 22.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 2/25d, 11.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 55/24g, 26.08.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 36/24h, 23.05.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 12/24h, 25.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 28/23z, 22.06.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 54/23m, 30.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 210/22v, 28.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 9/23a, 17.02.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 243/22z, 20.12.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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