Kann ich das Urteil bekämpfen, weil mein Vorbringen falsch wiedergegeben wurde?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Wenn im angefochtenen Urteil das Vorbringen einer Partei tatsächlich oder vermeintlich unrichtig wiedergegeben wird, hat das für die Überprüfung der Entscheidung keine Bedeutung. Ein Widerspruch zum Akteninhalt liegt darin nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (70 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die tatsächliche oder vermeintliche unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung ohne Bedeutung; hierin liegt keine Aktenwidrigkeit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die begehrte "Ergänzung" des Sachverhalts hätte als behaupteter Feststellungsmangel nur mit einem Rechtsmittel und nicht im Wege einer Entscheidungsberichtigung geltend gemacht werden können.OGH 16 Ok 3/23m, 11.05.2023
- Die unrichtige Wiedergabe, unzutreffende Auslegung oder gänzliche Übergehung von Tatsachenbehauptungen oder sonstigen Parteivorbringens im Urteil des Berufungsgerichts stellt zwar keine Aktenwidrigkeit dar, kann allerdings einen wesentlichen Verfahrensmangel oder eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründen.OGH 3 Ob 280/06g, 31.01.2007
- Insbesondere kommt das Vorliegen von Feststellungsmängeln in Betracht.OGH 3 Ob 281/01x, 27.02.2002
- Die zusammenfassende und verkürzte Wiedergabe des Parteivorbringens bedeutet keine Aktenwidrigkeit.OGH 7 Ob 277/98f, 28.05.1999
- Das Interesse der Rechtssicherheit erfordert es nicht, den Umstand wahrzunehmen, dass das Berufungsgericht im Widerspruch zur Aktenlage davon ausging, der Kläger hätte eine prozesserhebliche Behauptung der Beklagten unbestritten gelassen.OGH 10 Ob 151/97x, 17.03.1998
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- Es kann allerdings zu einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung führen.OGH 7 Ob 2387/96x, 21.05.1997
- Im Interesse der Rechtssicherheit ist wahrzunehmen, dass das Rekursgericht im Widerspruch zur Aktenlage davon ausgegangen ist, die Klägerin hätte eine prozesserhebliche Behauptung der Beklagten unbestritten gelassen.OGH 4 Ob 103/91, 24.09.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 70.
- OGH 3 Ob 82/25t, 28.10.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 136/24v, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 21/25d, 25.02.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 29/24s, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 206/24m, 19.12.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 152/23y, 19.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 122/22i, 27.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 193/22a, 21.12.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 138/21h, 25.01.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 8/20x, 27.01.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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