Kann ich einen Verfahrensfehler noch beim Höchstgericht geltend machen?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Hat das Berufungsgericht geprüft und verneint, dass das Verfahren nichtig oder mangelhaft war, ist diese Frage erledigt. Der Oberste Gerichtshof greift sie in einer außerordentlichen Revision nicht mehr auf.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
Verfahrensrecht; außerordentliche Revision nicht angenommen:
Berufungsgericht verneint Vorliegen sowohl einer Nichtigkeit als auch eines Verfahrensmangels.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, ob in einem konkreten Einzelfall zur Höhe einer Forderung ein ausreichendes Bestreitungsvorbringen erstattet wurde, berührt keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 7 Ob 2229/96m, 18.09.1996
- Begründete Einrede als Gegenforderung Streitanhängigkeit?OGH 4 Ob 1503/83, 08.05.1984
- Kostenfolgen; Auswirkung der Klagsrückziehung und des Inhaltes eines Eventualbegehrens auf die (gegenständliche) materielle Rechtslage.OGH 4 Ob 1505/84, 20.03.1984
- Bindung des Zivilrichters an die rechtliche Qualifikation in einem verurteilenden Strafurteil.OGH 2 Ob 1001/84, 31.01.1984
- Berücksichtigung überschießender Feststellungen.OGH 5 Ob 1502/83, 06.12.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044193 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 8 ObA 79/18b, 29.08.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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