Zum Inhalt springen

Kann das Höchstgericht einen übersehenen Verfahrensfehler noch aufgreifen?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Übersieht das Berufungsgericht einen Fehler des erstinstanzlichen Verfahrens, weil es die Rechtslage falsch beurteilt hat, gilt das als eigener Mangel des Berufungsverfahrens. Diesen Mangel greift der Oberste Gerichtshof auf. Sie können ihn also noch geltend machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (57 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Wenn das Berufungsgericht einen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens infolge einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht wahrgenommen hat, liegt ein vom OGH wahrzunehmender Mangel des Berufungsverfahrens vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043051 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 57.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Verneinter Verfahrensmangel der zweiten Instanz
Verfahrensrecht · Verfahrensfehler in dritter Instanz
Verfahrensrecht · Verfahrensfehler vor dem Höchstgericht
Verfahrensrecht · Verfahrensmängel in der Revision
Verfahrensrecht · Übergangene Mängelrüge in der Berufung