Kann das Höchstgericht einen übersehenen Verfahrensfehler noch aufgreifen?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Übersieht das Berufungsgericht einen Fehler des erstinstanzlichen Verfahrens, weil es die Rechtslage falsch beurteilt hat, gilt das als eigener Mangel des Berufungsverfahrens. Diesen Mangel greift der Oberste Gerichtshof auf. Sie können ihn also noch geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (57 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Wenn das Berufungsgericht einen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens infolge einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht wahrgenommen hat, liegt ein vom OGH wahrzunehmender Mangel des Berufungsverfahrens vor.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mangelhaftigkeit, aber keine Nichtigkeit des Verfahrens infolge Unterlassung von Zeugeneinvernahme.OGH 2 Ob 174/13x, 19.09.2013
- Hier: Das Berufungsgericht hat infolge unrichtiger Annahme der Verfristung der Geltendmachung des behaupteten Verfahrensmangels die Mängelrüge inhaltlich nicht erledigt.OGH 1 Ob 69/08s, 26.09.2008
- Hier: Ausgehend von seiner unrichtigen Rechtsansicht, das Klagsvorbringen enthalte kein ausreichendes Tatsachenvorbringen in Hinblick auf einen möglichen Verstoß der Erstbeklagten gegen § 21 Abs 1 StVO, hat das Berufungsgericht den in der Berufung gerügten Verfahrensmangel der unterlassenen Einvernahme eines Zeugen zu diesem Thema verneint.OGH 2 Ob 101/07b, 15.11.2007
- Dazu zählt auch der Fall, dass es die Behandlung einer Mängelrüge infolge der vermeintlichen rechtlichen Unerheblichkeit des gerügten Mangels unterließ. Erweist sich die zu Grunde gelegte Rechtsansicht als unrichtig, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens vor.OGH 2 Ob 26/06x, 31.08.2006
- Dieser Leitsatz bezieht sich nicht auf den Fall, dass das Berufungsgericht einen primären Verfahrensmangel nach ausdrücklicher Prüfung verneint hat, unterläge doch andernfalls jede Entscheidung des Berufungsgerichts über eine Mängelrüge der Nachprüfung durch den Obersten Gerichtshof.OGH 6 Ob 194/05f, 16.02.2006
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hat das Berufungsgericht einen Feststellungsmangel der Entscheidung des Erstgerichtes zu Unrecht nicht wahrgenommen, kann das mit Revision geltend gemacht werden.OGH 2 Ob 50/95, 29.06.1995
- Hier: Verstoß gegen § 182 ZPO.OGH 6 Ob 565/82, 01.09.1982
- Revisionsgrund nach § 503 Z 4 ZPO.OGH 1 Ob 77/73, 23.05.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043051 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 57.
- OGH 5 Ob 125/24d, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 38/24x, 17.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 114/24m, 14.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 57/24d, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 105/24k, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 1/24y, 23.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 143/23t, 20.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 93/23a, 18.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 109/23z, 24.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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