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Kann ich die Nichtigkeit noch beim Höchstgericht geltend machen?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Hat das Berufungsgericht geprüft, ob im erstinstanzlichen Verfahren eine Nichtigkeit vorlag, und dies verneint, ist dieser Punkt erledigt. Sie können ihn in der dritten Instanz nicht mehr aufgreifen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 18.08.2026 (160 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Ist das Berufungsgericht in die Prüfung der Frage einer allfälligen im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufenen Nichtigkeit eingegangen und hat eine solche verneint, ist die Wahrnehmung dieser Nichtigkeit im Verfahren dritter Instanz nicht mehr möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 33 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 160.

Im Gesetz

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