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Kann ich Anwaltskosten von vor dem Prozess gegenrechnen?

betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer
Nein, jedenfalls nicht mehr in dritter Instanz. Haben beide Vorinstanzen eine solche Gegenforderung übereinstimmend deshalb abgelehnt, weil dafür der Rechtsweg nicht offensteht, ist das endgültig. Die Entscheidung ist zugleich eine Kostenentscheidung und eine gleichlautende Entscheidung über ein Verfahrenshindernis; beides kann nicht mehr bekämpft werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Wird eine aufrechnungsweise geltend gemachte Gegenforderung vom Erstgericht als nicht zu Recht bestehend erkannt, weil es sich um vorprozessuale Kosten handle, für die der Rechtsweg nicht zulässig sei, und wird diese Gegenforderung vom Berufungsgericht mit der gleichen Begründung zurückgewiesen, dann ist die Entscheidung des Berufungsgerichtes sowohl als Kostenentscheidung als auch als bestätigende Entscheidung über ein Prozeßhindernis unanfechtbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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