Endet die Miete rückwirkend mit dem Kündigungstermin?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1930, zuletzt bestätigt am 19.01.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1930)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044908 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 219/22z, 19.01.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Halten Sie als Mieter bei Ihrer Kündigung die vorgeschriebene Jahresfrist nicht ein, ist die Kündigung nicht wirkungslos. Das Mietverhältnis endet dann zum frühestmöglichen zulässigen Zeitpunkt.
In der Regel nein. Das Gericht prüft, ob die Kündigung schon damals, als sie eingebracht wurde, zulässig und wirksam war. Was danach geschehen ist, bleibt meist unbeachtet.