Darf ich nach dem Kündigungstermin noch in der Wohnung bleiben?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 19.01.2023 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1965)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 219/22z, 19.01.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem die Auflösungserklärung bei Ihnen ankommt, bei einer Räumungsklage also deren Zustellung. Ein erst später entstandener Grund kann eine schon erklärte Auflösung nicht nachträglich rechtfertigen, und ein wirksam aufgelöster Vertrag lebt nicht wieder auf, wenn der Grund später wegfällt. Bis 2026 stellte der Rechtssatz auf das Ende der Verhandlung in erster Instanz ab.
Nein. Hat Ihnen jemand vermietet, dem die Wohnung nicht gehört, der sie aber nutzen und verwerten durfte, bleibt Ihr Mietvertrag auch nach dem Ende dieses Rechts aufrecht. Ob dieses Recht im Grundbuch stand, spielt keine Rolle. Der Eigentümer tritt in den Vertrag ein und muss ordentlich kündigen, um eine Räumung zu erreichen.