Welcher Zeitpunkt zählt beim Kündigungsgrund des Mietzinsrückstands?
betrifft Mieter, Vermieter
Beim Kündigungsgrund des Mietzinsrückstands kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem Ihnen die Aufkündigung zugestellt wird. Dieser Zeitpunkt entscheidet darüber, ob der Kündigungsgrund vorliegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Beim Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 1 MRG kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung an.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 30 Abs 2 Z6.OGH 1 Ob 602/94, 11.10.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 3 Ob 192/25v, 25.03.2026, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 12/17m, 04.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
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