Welcher Zeitpunkt entscheidet über den Kündigungsgrund?
betrifft Mieter, Vermieter, Beklagter
Es kommt auf die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt an, an dem Ihnen die Aufkündigung zugestellt wurde. Was sich danach ändert, spielt für die Frage, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund vorliegt, keine Rolle.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 05.07.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Das Vorliegen des geltend gemachten Kündigungsgrundes ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung zu beurteilen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 4 Ob 107/19t, 05.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 12/17m, 04.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 14 · Mietrecht im Todesfall
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