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Darf ich mich verpflichten, die Wohnung zu einem Termin zu räumen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Der Mieterschutz hindert Sie nicht daran, den Mietvertrag selbst zum vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Auch eine während der Mietzeit übernommene Verpflichtung, das Objekt zu einem bestimmten Termin zu räumen, ist zulässig. Sie gilt aber nur, wenn Sie bei dieser Einigung nicht unter Druck standen; darauf kann sich nur der Mieter berufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die Schutzvorschrift des § 23 Abs 2 MG ist keineswegs in dem Sinn zwingend, daß der Bestandnehmer den Bestandvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt nicht oder nur nach gerichtlicher Aufkündigung beenden dürfe. Selbst eine während der Mietdauer übernommene Verpflichtung, das Mietobjekt zu einem bestimmten Termin zu räumen, ist als Verzicht auf die Vorteile des § 23 MG zulässig, soferne der Mieter bei der einvernehmlichen Lösung des Bestandverhältnisses nicht unter Druck steht, worauf sich aber nur der Mieter berufen könnte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Kündigungsrecht ist nicht abtretbar

Nein. Das Recht, den Mietvertrag aufzukündigen, ihn vorzeitig aufzulösen oder von einem unbefugten Benützer die Räumung zu verlangen, gehört untrennbar zu den Rechten des Bestandgebers. Es kann daraus nicht herausgelöst und für sich allein übertragen werden. Verkauft der Eigentümer das Haus, geht der Räumungsanspruch aus dem Eigentum aber auf den Erwerber über.

günstig für Mieter Maßgeblicher Zeitpunkt bei Auflösung des Mietvertrags

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem die Auflösungserklärung bei Ihnen ankommt, bei einer Räumungsklage also deren Zustellung. Ein erst später entstandener Grund kann eine schon erklärte Auflösung nicht nachträglich rechtfertigen, und ein wirksam aufgelöster Vertrag lebt nicht wieder auf, wenn der Grund später wegfällt. Bis 2026 stellte der Rechtssatz auf das Ende der Verhandlung in erster Instanz ab.

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