Komme ich aus einem Schiedsvertrag heraus, wenn ich verarme?
günstig für verarmte Partei betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsument
Ja. Werden Sie unvorhergesehen so arm, dass Sie die Vorschüsse und Honorare der Schiedsrichter nicht mehr zahlen können, dürfen Sie den Schiedsvertrag kündigen. Ein Schiedsvertrag kann auch aus anderen Gründen erlöschen und nicht nur durch einen gerichtlichen Ausspruch.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1936, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1936)
Die Bestimmungen der §§ 583 ff ZPO regeln bloß die Außerkraftsetzung eines Schiedsvertrages in bestimmten Fällen, lassen aber die Wirkung von etwaigen anderen Erlöschungsgründen und die Möglichkeit dahingehender Feststellungsklagen oder Rechtsgestaltungsklagen unberührt. Die unvorhergesehene Verarmung einer Partei, die es ihr unmöglich macht, Schiedsrichtern Vorschüsse und Honorare zu bezahlen, gibt ihr das Recht, den Schiedsvertrag zu kündigen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Bestimmung hat nicht zur Folge, daß die Wirksamkeit eines Schiedsvertrags immer nur durch gerichtlichen Ausspruch und niemals kraft Gesetzes erlöschen kann. So bewirken etwa schwerstwiegende Verstöße ipso facto die Unwirksamkeit des SchiedsvertragsOGH 1 Ob 641/95, 26.03.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045027 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 3 Ob 61/26f, 12.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 63/18b, 17.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 583 · Form der Schiedsvereinbarung
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