Gilt die Schiedsklausel auch nach der Kündigung des Vertrags?
betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Vereinsmitglieder
Ja. Eine vereinbarte Zuständigkeit eines Schiedsgerichts endet nicht mit dem Vertrag selbst. Sie erfasst auch Streitigkeiten über Ansprüche, die erst durch die Beendigung des Vertrags entstehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.11.2018 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Eine Schiedsklausel für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis wirkt über die Geltungsdauer des materiellen Vertrages hinaus. Sie erfaßt auch Streitigkeiten über Ansprüche, die sich aus der durch Kündigung erfolgten Vertragsbeendigung ergeben.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im vorliegenden Fall bejaht der Oberste Gerichtshof, dass die konkrete Schiedsklausel („Streitigkeiten aus dem Mitgliedsverhältnis zwischen der Gesellschaft einerseits und einem oder mehreren Mitgliedern andererseits") auch den Streit über den Ausschluss eines Genossenschaftsmitgliedes von der konkreten Schiedsklausel umfasst.OGH 10 Ob 3/06y, 22.05.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045110 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 136/18k, 26.11.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 577 · Anwendungsbereich
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