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Gilt die Schiedsklausel weiter, wenn wir den Vertrag auflösen?

betrifft Vertragspartner, Gesellschafter, Unternehmer
Nein. Eine in einen Vertrag eingebaute Schiedsklausel ist eine Nebenabrede und teilt das Schicksal des Hauptvertrags. Setzen beide Seiten den Hauptvertrag einvernehmlich außer Kraft, verliert auch die Schiedsklausel ihre Grundlage.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Die in ein Vertragsverhältnis eingebaute Schiedsklausel ist als Nebenabrede zu beurteilen, die das rechtliche Schicksal des Hauptvertrages teilt und ihre Daseinsberechtigung verliert, wenn die Parteien den Hauptvertrag einverständlich außer Kraft setzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045295 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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