Gilt die Schiedsklausel auch für Schadenersatzansprüche?
betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Gesellschafter
Ja. Eine Schiedsvereinbarung für „alle aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten“ erfasst auch Schadenersatzansprüche wegen einer Vertragsverletzung sowie Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung. Auch Ansprüche aus einer Schädigung außerhalb des Vertrags fallen darunter, wenn das schädigende Verhalten und die Vertragsverletzung einen einheitlichen Lebensvorgang bilden.
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Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Schiedsvereinbarungen, die für „alle aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten" geschlossen wurden, gelten auch für Schadenersatzansprüche wegen einer behaupteten Vertragsverletzung, für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder für deliktische Ansprüche, insoweit das (konkret) schädigende Verhalten und eine bestimmte Vertragsverletzung einen einheitlichen Lebensvorgang bilden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123996 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 178/17w, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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