Gilt die Schiedsklausel auch für spätere Zusatzverträge?
betrifft Unternehmer, Vertragspartner
Maßgeblich ist der Text der Schiedsvereinbarung, ausgelegt nach ihrem vernünftigen Zweck. Auf ergänzende Abkommen zum ursprünglichen Vertrag darf sie nicht ausgedehnt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Entscheidend für die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes ist der Text der Schiedsvereinbarung mit Berücksichtigung vernünftiger und den Zweck der Vereinbarung favorisierender Auslegung. Eine ausdehnende Auslegung der Wirksamkeit auf ergänzende Abkommen zum ursprünglichen Vertrag ist unzulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Lässt der Wortlaut der Erklärung zwei gleichwertige Auslegungsergebnisse zu, so gebührt jener Auslegung der Vorzug, die die Gültigkeit des Schiedsvertrags favorisiert.OGH 18 OCg 6/18h, 15.05.2019
- Die für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis getroffene Schiedsabrede gilt auch für Streitigkeiten, die nach Aufhebung der Gesellschaft entstanden sind, wenn sie mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen.OGH 6 Ob 47/13z, 08.05.2013
- Eine Schiedsvereinbarung ist zwar grundsätzlich nach den Vorschriften des Prozessrechts auszulegen; dies schließt aber nicht aus, den von den Parteien mit der Schiedsgerichtsvereinbarung gemeinsam verfolgten Zweck, also die Parteiabsicht und die Grundsätze des redlichen Verkehrs, als Auslegungsmittel heranzuziehen.OGH 6 Ob 194/08k, 06.11.2008
- Zur Rechtslage vor dem SchiedsRÄG 2006 (BGBl I 2006/7).OGH 6 Ob 194/08k, 06.11.2008
- Das Ergebnis der Auslegung eines Schiedsvertrags ist einzelfallbezogen und begründet in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage, sofern nicht eine unvertretbare Auslegung vorliegt.OGH 3 Ob 281/06d, 22.02.2007
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- Hier: Ausdehnung einer in der Satzung enthaltenen Schiedsklausel auf andere Streitigkeiten nur durch Beschluss der zu Satzungsänderungen befugten Generalversammlung ist dem Genossenschaftsmitglied gegenüber nicht wirksam, auch wenn sich dieses in seiner Beitrittserklärung den Beschlüssen der Generalversammlung unterworfen hatte.OGH 5 Ob 112/03m, 17.06.2003
- Die Auslegungsregeln des ABGB sind analog heranzuziehen.OGH 6 Ob 62/02i, 12.12.2002
- Lässt der Wortlaut der Erklärung zwei gleichwertige Auslegungsergebnisse zu, so gebührt, jener Auslegung der Vorzug, die die Gültigkeit des Schiedsvertrags favorisiert.OGH 1 Ob 126/00m, 28.11.2000
- Wird kein übereinstimmender Parteiwille festgestellt, so ist der Text der das Schiedsgericht betreffenden Vertragsbestimmung einer vernünftigen und den Zweck der Vereinbarung begünstigenden Auslegung zu unterziehen.OGH 1 Ob 126/00m, 28.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 30.
- OGH 3 Ob 61/26f, 12.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 18 OCg 3/25b, 30.01.2026
- OGH 6 Ob 133/25i, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 225/24t, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 55/25d, 22.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 178/17w, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 577 · Anwendungsbereich
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