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Darf ein Richter entscheiden, wenn sein Ehepartner eine Partei vertritt?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Zivilverfahrens, Rechtsanwälte
Vertritt der Ehepartner einer Richterin oder eines Richters eine der Parteien, darf diese Person in dem Verfahren nicht entscheiden. Das gilt auch dann, wenn der Ehepartner erklärt, nur im Rechtsmittelverfahren tätig zu werden und sich am Verfahren vor diesem Gericht nicht zu beteiligen. Sie können sich also auch in diesem Fall auf den Ausschluss berufen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der Richter (die Richterin) ist auch dann ausgeschlossen, wenn sein als Parteienvertreter einschreitender Ehegatte erklärt, nur im Rechtsmittelverfahren (Revisionsverfahren) den Auftrag zum Tätigwerden zu haben und sich daher am vom Richter geleiteten Verfahren nicht aktiv zu beteiligen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045960 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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