Zum Inhalt springen

Ist der Richter befangen, wenn ein Angehöriger in der Kanzlei arbeitet?

betrifft Prozessparteien, Richter, Rechtsanwälte
Nicht schon deshalb. Ist ein Angehöriger des Richters bloß angestellter Anwalt der beauftragten Kanzlei, ist der Richter nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen, und ein Nichtigkeitsgrund liegt darin nicht. Anders ist es, wenn der Ehegatte Gesellschafter oder Geschäftsführer dieser Anwaltsgesellschaft ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Das Angehörigenverhältnis (§ 20 Z 2 JN) eines Richters zu einem angestellten Rechtsanwalt einer bevollmächtigten Rechtsanwalts‑Gesellschaft allein begründet noch keinen für die Ausschließungsgründe charakteristischen und deshalb zu typisierenden Fall einer bereits objektiv evidenten Gefährdung der Objektivität und Unbefangenheit eines Richters. Ein in analoger Anwendung des § 20 Z 2 JN anzunehmender Ausschließungsgrund, der sofort vom Rechtsmittelgericht als Nichtigkeitsgrund wahrzunehmen wäre, liegt somit nicht vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129010 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Verwandtschaft und Freundschaft mit Parteienvertreter
Verfahrensrecht · Richter und Kanzlei des Ehegatten
Verfahrensrecht · Richter und Verwandtschaft zum Anwalt
Verfahrensrecht · Ausschluss statt Ablehnung eines Richters
Verfahrensrecht · Ausschließungsgründe beim Richter