Darf ein Richter entscheiden, wenn mein Anwalt sein Verwandter ist?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Nein. Ist der Richter mit dem Bevollmächtigten einer Partei verwandt oder verschwägert, ist er von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn der Parteienvertreter sein Ehegatte ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Nach Lehre und Rechtsprechung hat auch ein Verwandtschaftsverhältnis und Schwägerschaftsverhältnis des Richters zum Bevollmächtigten einer Partei die Ausschließung des Richters im Sinne des § 20 Z 2 JN zur Folge (Fasching, Kommentar I § 20 JN Anmerkung 5; Fasching ZPR 2.Auflage RdZ 163; SpR 171).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Richter, dessen Ehegatte Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-Gesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 21e RAO ist, ist wenn eine Partei des vom Richter zu führenden Verfahrens dieser Rechtsanwalts-Gesellschaft Vollmacht erteilt hat analog § 20 Z 2 JN vom Richteramt ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Ehegatte in diesem Verfahren tatsächlich nicht als Vertreter der Rechtsanwalts-Gesellschaft tätig wurde beziehungsweise wird.OGH 6 Ob 176/13w, 24.10.2013
- Hier: Das Angehörigenverhältnis (§ 20 Z 2 JN) eines Richters zu einem angestellten Rechtsanwalt einer bevollmächtigten Rechtsanwalts‑Gesellschaft allein begründet noch keinen für die Ausschließungsgründe charakteristischen und deshalb zu typisierenden Fall einer bereits objektiv evidenten Gefährdung der Objektivität und Unbefangenheit eines Richters.OGH 5 Ob 93/13g, 20.09.2013
- Hier: Richter ist Schwager des Klagevertreters.OGH 8 Nc 12/06s, 03.08.2006
- Hier: Richter ist Bruder des Prozessvertreters der klagenden Partei.OGH 1 Nc 57/04d, 17.05.2004
- Hier: Richter ist Vater des Bevollmächtigten.OGH 1 Nc 102/02v, 30.09.2002
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Unter § 20 Z 2 JN fällt nicht nur ein Verwandtschaftsverhältnis oder Schwägerschaftsverhältnis zur Partei selbst, sondern auch zum Nebenintervenienten.OGH 1 N 516/01, 22.10.2001
- Unter § 20 Z 2 JN fällt nicht nur ein eheliches Verhältnis zur Partei selbst, sondern auch zu deren Bevollmächtigten.OGH 1 N 502/01, 30.01.2001
- Dasselbe gilt auch wenn Parteienvertreter der Ehegatte des Richters ist.OGH 1 N 554/93, 17.11.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045963 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 5 Ob 163/24t, 23.09.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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