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Prüft der Ablehnungssenat, ob die Entscheidung richtig war?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nein. Wer über Ihren Ablehnungsantrag entscheidet, prüft nicht, ob die Entscheidung des abgelehnten Richters rechtlich richtig ist; auch die Beweiswürdigung wird dort nicht kontrolliert. Dafür gibt es den Instanzenzug.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Es kann nicht Aufgabe des zur Beurteilung eines aus der Entscheidung eines Richters abgeleiteten Ablehnungsantrages berufenen gerichtlichen Organes sein, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (1 Ob 2/88).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046047 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 32.

Im Gesetz

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