Prüft der Ablehnungssenat, ob die Entscheidung richtig war?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nein. Wer über Ihren Ablehnungsantrag entscheidet, prüft nicht, ob die Entscheidung des abgelehnten Richters rechtlich richtig ist; auch die Beweiswürdigung wird dort nicht kontrolliert. Dafür gibt es den Instanzenzug.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Es kann nicht Aufgabe des zur Beurteilung eines aus der Entscheidung eines Richters abgeleiteten Ablehnungsantrages berufenen gerichtlichen Organes sein, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (1 Ob 2/88).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Ablehnung von Richtern kann nicht mit einer behaupteten Unrichtigkeit ihrer Entscheidung begründet werden, sondern zu deren Überprüfung dient der Instanzenzug. Es begründet daher auch keinen sekundären Feststellungsmangel, wenn der Ablehnungssenat eine solche rechtliche Kontrolle nicht vorgenommen hat.OGH 8 Ob 59/23v, 03.08.2023
- Es ist nicht Aufgabe des Ablehnungssenats, die Rechtmäßigkeit der von anderen Senaten vertretenen Rechtsansicht zu überprüfen.OGH 7 Nc 14/14i, 21.05.2014
- Ebenso wenig ist die Richtigkeit der Beweiswürdigung Gegenstand des Ablehnungsverfahrens.OGH 6 Ob 24/12s, 22.06.2012
- Weder die Veröffentlichung einer Rechtsmeinung selbst noch auch eine Bezugnahme darauf geben für sich allein begründeten Anlass für die Befürchtung einer Voreingenommenheit, solange nicht weitere Umstände vorliegen, denen entnommen werden könnte, dass der Verfasser nicht bereit wäre, gegebenenfalls seine Meinung neuerlich zu überprüfen.OGH 6 Ob 235/05k, 03.11.2005
- Die Kommentierung oder gar Überprüfung der Rechtsprechung eines anderen Senates ist jedoch nicht Aufgabe des Ablehnungssenates.OGH 6 Ob 98/03k, 26.06.2003
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- Ob dagegen die Beweiswürdigung des Berufungssenats richtig oder unrichtig ist, kann, wie bereits dargelegt wurde, nicht Gegenstand eines Ablehnungsverfahrens sein.OGH 1 Ob 90/97k, 29.04.1997
- Es ist nicht Aufgabe des Ablehnungssenates, die Rechtsprechung eines anderen Senates, dessen Vorsitzender und zwei Mitglieder als befangen abgelehnt wurden zu kommentieren oder gar zu überprüfen.OGH 4 N 524/95, 10.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046047 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 32.
- OGH 9 ObA 99/20d, 25.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 233/17a, 18.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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