Kann ich einen Richter ablehnen, weil er falsch entschied?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Nein. Weder eine aus Ihrer Sicht unrichtige Entscheidung noch eine bestimmte Rechtsmeinung des Richters begründen den Verdacht der Befangenheit. Solche Fehler prüfen die Rechtsmittelgerichte, nicht das Ablehnungsverfahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (84 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Weder die (angebliche) Unrichtigkeit einer Gerichtsentscheidung noch die Vertretung einer bestimmten Rechtsmeinung durch den Richter bildet einen Ablehnungsgrund; dies selbst dann, wenn die Rechtsansicht von der herrschenden Rechtsprechung abgelehnt wird. Meinungsverschiedenheiten in Rechtsfragen sind nicht im Ablehnungsverfahren auszutragen. Das Ablehnungsverfahren soll nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien ihnen nicht genehmer Richter entledigen können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ablehnung eines gesamten Senats, insbesondere aber eines Senatsmitglieds, weil dieses Senatsmitglied den Kläger im Jahr 2012 in einem Verfahren einvernommen und die Klage seines Sohnes gegen den Masseverwalter einer Gesellschaft, um die es auch im gegenständlichen Verfahren geht, abgewiesen hat.OGH 2 Nc 37/25a, 01.10.2025
- Hier: behauptete unrichtige rechtliche Beurteilung im Berufungsurteil bzw angebliche Unrichtigkeit der zuvor gefällten Entscheidungen des abgelehnten Rechtsmittelsenats.OGH 1 Ob 156/23g, 23.10.2023
- Eine Ablehnung von Richtern kann nicht mit einer behaupteten Unrichtigkeit ihrer Entscheidung begründet werden, sondern zu deren Überprüfung dient der Instanzenzug. Es begründet daher auch keinen sekundären Feststellungsmangel, wenn der Ablehnungssenat eine solche rechtliche Kontrolle nicht vorgenommen hat.OGH 8 Ob 59/23v, 03.08.2023
- Es ist nicht Aufgabe des Ablehnungssenats, die Rechtmäßigkeit der von anderen Senaten vertretenen Rechtsansicht zu überprüfen.OGH 7 Nc 14/14i, 21.05.2014
- Meinungsverschiedenheiten in Rechtsfragen sind nicht im Ablehnungsverfahren auszutragen. Dieses soll nicht die Möglichkeit bieten, dass sich die Parteien ihnen nicht genehmer Richter entledigen können.OGH 7 Nc 14/14i, 21.05.2014
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- Weder die angebliche Unrichtigkeit von Gerichtsentscheidungen noch das Vertreten einer bestimmten Rechtsmeinung rechtfertigen eine Ablehnung.OGH 7 Nc 14/14i, 21.05.2014
- Dieses soll nicht die Möglichkeit bieten, dass sich die Parteien ihnen nicht genehmer Richter entledigen können.OGH 7 Nc 23/13m, 04.11.2013
- Dass dem abgelehnten Richter ein Verstoß gegen § 48a BAO vorgeworfen wurde, reicht zur Begründung seiner Befangenheit nicht aus.OGH 8 Ob 87/09s, 30.07.2009
- Eine angebliche Unrichtigkeit einer Gerichtsentscheidung kann nicht die Befangenheit eines Richters nach sich ziehen, weil es nicht Aufgabe des Ablehnungsverfahrens ist, die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen zu überprüfen.OGH 8 Nc 21/06i, 23.11.2006
- Weder die Veröffentlichung einer Rechtsmeinung selbst noch auch eine Bezugnahme darauf geben für sich allein begründeten Anlass für die Befürchtung einer Voreingenommenheit, solange nicht weitere Umstände vorliegen, denen entnommen werden könnte, dass der Verfasser nicht bereit wäre, gegebenenfalls seine Meinung neuerlich zu überprüfen.OGH 6 Ob 235/05k, 03.11.2005
- Vermeintliche Entscheidungsfehler sind in der Regel kein Ablehnungsgrund.OGH 6 Ob 198/05v, 06.10.2005
- Sinn und Zweck der Ablehnung wegen Besorgnis einer Befangenheit ist nicht die Abwehr einer unrichtigen Rechtsauffassung des Richters. Die Unrichtigkeit seiner Entscheidung ist vielmehr durch die Rechtsmittelinstanzen zu überprüfen und keine Angelegenheit des Ablehnungsverfahrens.OGH 6 Ob 90/05m, 19.05.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111290 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 84.
- OGH 5 Ob 56/24g, 16.04.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 83/21v, 14.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 99/20d, 25.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 233/17a, 18.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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