Zum Inhalt springen

Zählt mein Einwand gegen die Zuständigkeit des Gerichts?

günstig für Beklagter betrifft Beklagter, Kläger, Prozessparteien
Ja. Das Gericht prüft seine Zuständigkeit zunächst nur nach den Angaben in der Klage, und zwar bevor eine Verhandlung anberaumt wird. Wird die Unzuständigkeit dabei nicht bemerkt, muss über Ihren Einwand mündlich verhandelt werden, und Ihr Vorbringen als beklagte Partei ist dabei zu beachten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Bestimmung des § 41 Abs 2 JN gilt nur für die amtswegige Prüfung der Zuständigkeit durch das Gericht vor Anberaumung einer Tagsatzung. Wurde die Unzuständigkeit in diesem Stadium nicht wahrgenommen, so ist über die bei der ersten Tagsatzung erhobenen Einrede, aber auch über die von Amts wegen aufgegriffene Frage der Unzuständigkeit nach den sonst geltenden Grundsätzen mündlich zu verhandeln. Es ist also insbesondere auch das Vorbringen des Beklagten zu beachten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046200 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zuständigkeitsprüfung nach den Klagebehauptungen

Manche Behauptungen begründen zugleich die Zuständigkeit des Gerichts und den Anspruch selbst. In diesem Fall geht das Gericht bei der Prüfung der Zuständigkeit allein von den Angaben in der Klage aus. Gegenteilige Behauptungen der beklagten Seite ändern daran vorerst nichts.

günstig für Kläger Zuständigkeitsprüfung nach den Klagsangaben

Für die Prüfung der Zuständigkeit zählt allein, was in der Klage behauptet wird. Andere Umstände werden dabei nicht herangezogen.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Später Einwand gegen den Rechtsweg
Verfahrensrecht · Einspruch gegen Zahlungsbefehl und Zuständigkeit
Verfahrensrecht · Zuständigkeit und doppelrelevante Tatsachen