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Kann ich erst beim Höchstgericht einwenden, dass Gerichte unzuständig sind?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter
Wenden Sie erst im letzten Rechtsmittel ein, dass die Sache gar nicht vor die Gerichte gehört, wird das trotzdem vorweg geprüft. Voraussetzung ist, dass die Vorinstanzen darüber weder im Spruch noch in der Begründung entschieden haben. Dann ist die Frage noch nicht bindend erledigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 04.06.2025 (58 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die im Rekurs an den Obersten Gerichtshof erstmals aufgeworfene Frage der Unzulässigkeit des Rechtsweges ist ungeachtet des Umstandes, dass bislang ein derartiger Einwand nicht erhoben wurde, gemäß § 42 Abs 1 JN vorweg zu prüfen, zumal sich die Untergerichte damit weder im Spruch noch in den Entscheidungsgründen (vgl NZ 1988/61; SZ 54/190 ua) auseinandergesetzt haben und daher über die Zulässigkeit des Rechtsweges noch nicht bindend entschieden wurde (§ 42 Abs 3 JN).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046249 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 58.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Bindung an die bejahte Zulässigkeit

Haben Sie eingewendet, dass die Sache nicht vor das Gericht gehört, und haben Erstgericht und Berufungsgericht das jeweils in ihren Gründen verneint, ohne dass Sie sich weiter dagegen gewehrt haben, ist der Oberste Gerichtshof daran gebunden. Er prüft die Frage dann nicht mehr.

günstig für Kläger Zurückweisung wegen Unzuständigkeit

Weist das Erstgericht eine Klage sofort wegen Unzuständigkeit zurück und trägt das übergeordnete Gericht danach auf, die Klage doch zu behandeln, steht der beklagten Partei dagegen kein Rechtsmittel zu. Eine solche sofortige Zurückweisung bindet spätere Gerichte auch nicht.

Verwandte Fragen

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