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Werden meine mehreren Forderungen für den Streitwert zusammengezählt?

betrifft Kläger, Beklagter
Machen Sie in einer Klage mehrere Forderungen geltend, werden diese nur dann zu einem Betrag zusammengerechnet, wenn sie sich aus ein und demselben Sachverhalt ableiten lassen, ohne dass Ihr Vorbringen ergänzt werden müsste. Dass die Forderungen rechtlich unterschiedlich begründet sind, schadet dabei nicht. Ein bloß loser Zusammenhang zweier Sachverhalte reicht dagegen nicht aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Nicht jede Verknüpfung zweier Sachverhaltsbilder schlechthin reicht hin, um die Zusammenrechnung von Ansprüchen nach § 55 JN zu bewirken (vgl dazu EvBl 1938 II Nr 330, SZ 23/155). Die Zusammenrechnung ist dann vorzunehmen, wenn die Ansprüche zwar nach verschiedenen rechtlichen Kriterien, aber aus ein und demselben Sachverhalt ableitbar sind, ohne dass das Vorbringen ergänzungsbedürftig wäre (Fasching S 345).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 23.

Im Gesetz

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