Werden meine Ansprüche für den Streitwert zusammengezählt?
betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer, Konsument
Ja, wenn die einzelnen Ansprüche sachlich oder rechtlich zusammenhängen, etwa weil sie aus demselben Vertrag stammen. Zusammengezählt wird aber nur, worüber das Berufungsgericht auch tatsächlich entschieden hat. Hängen die Ansprüche nicht zusammen, wird für jeden getrennt beurteilt, ob Sie noch weiter gehen können.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (180 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision sind mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche, die in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang stehen, gemäß § 55 JN insoweit zusammenzurechnen, als das Berufungsgericht darüber entschieden hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang iSd § 55 Abs 1 JN besteht zwischen einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und einem diesbezüglichen Veröffentlichungsbegehren, nicht aber zwischen auf verschiedene Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen gestützten Wettbewerbsverstößen.OGH 4 Ob 67/11y, 10.05.2011
- Mehrere Ansprüche, die nicht nach § 55 Abs 1 JN zusammenzurechnen sind, hat das Berufungsgericht gesondert zu bewerten.OGH 4 Ob 67/11y, 10.05.2011
- Es ist nicht darauf abzustellen, welche Behauptungen unabdingbar sind, damit das Vorbringen noch schlüssig ist, sondern es kommt darauf an, ob die Begehren aus einem Sachverhalt abgeleitet werden, der als Einheit aufgefasst wird und dessen Kenntnis daher notwendig ist, um den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilen zu können.OGH 6 Ob 162/10g, 01.09.2010
- Hier: Drei Wettbewerbsverstöße der Beklagten.OGH 4 Ob 79/10m, 08.06.2010
- Auch wenn ein Unterhaltsberechtigter Unterhaltsansprüche gegen beide Elternteile richtet, liegen einzelne, nicht zusammenzurechnende Entscheidungsgegenstände vor.OGH 2 Ob 18/10a, 17.02.2010
Alle 49 Ergänzungen anzeigen
- Der Ausstattungsberechtigte kann sich wegen der Bestellung der Ausstattung nur getrennt an jeden seiner beiden Elternteile wenden und von ihm einen angemessenen Anteil für seine Ausstattung begehren. Da solche Ansprüche, wenn sie gemeinsam gegen mehrere Personen gerichtet werden, nur gleichartige Ansprüche darstellen, findet eine Zusammenrechnung nach § 55 Abs 1 Z 2 JN nicht statt.OGH 10 Ob 61/09g, 29.09.2009
- Hier: Keine Zusammenrechnung von Amtshaftungsansprüchen aus drei - nach Ansicht des Klägers - schuldhaft rechtswidrigen Entscheidungen, die in unterschiedlichen Verwaltungsstrafverfahren, deren einzige Gemeinsamkeit die Beteiligung desselben Lenkers und desselben Fahrzeugs war, ergangen sind.OGH 1 Ob 148/09k, 08.09.2009
- Keine Zusammenrechnung wenn Klage auf zwei datum- und betragsmäßig verschiedene Zeichnungsvereinbarungen samt dazu geleisteten Zahlungen gestützt wurde.OGH 8 Ob 118/08y, 14.10.2008
- Ein tatsächlicher Zusammenhang liegt vor, wenn die Ansprüche aus demselben Klagesachverhalt abgeleitet werden können, wenn also das für einen Anspruch erforderliche Sachvorbringen ausreicht, um auch über den anderen Anspruch ohne ergänzendes weiteres Sachvorbringen entscheiden zu können. Ein rechtlicher Zusammenhang liegt etwa vor, wenn die Ansprüche aus demselben Vertrag oder derselben Rechtsnorm abgeleitet werden, nicht aber wenn die Ansprüche ein unterschiedliches rechtliches Schicksal haben können. Ob die Voraussetzungen für eine Zusammenrechnung vorliegen, ist nach den Klagebehauptungen zu beurteilen.OGH 8 Ob 118/08y, 14.10.2008
- Keine Zusammenrechnung bei Ansprüchen verschiedener Treugeber aus mehreren auf denselben Treuhandbedingungen beruhenden Treuhandverhältnissen.OGH 6 Ob 25/08g, 21.02.2008
- Auch eine Differenzierung zwischen verschiedenen Unterhaltsperioden ist unzulässig.OGH 4 Ob 53/06g, 28.09.2006
- Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Revision sind mehrere in einer Klage von einer einzelnen Person gegen eine einzelne Partei erhobene Ansprüche nur dann zusammenzurechnen, wenn sie im Sinne des § 55 Abs 1 Z 1 JN in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen.OGH 7 Ob 84/02g, 22.05.2002
- Keine Zusammenrechnung bei Geltendmachung eines Exszindierungsanspruchs und eines Oppositionsanspruchs in einem Verfahren; objektive Klagenhäufung.OGH 3 Ob 140/01m, 20.06.2001
- Mehrere mit einer Klage geltend gemachte Ansprüche bilden nur dann einen einheitlichen Entscheidungsgegenstand im Berufungsverfahren, wenn sie, was im Anlassfall zu verneinen ist, nach § 55 Abs 1 ZPO zusammenzurechnen sind.OGH 1 Ob 199/00x, 29.08.2000
- Bei Beurteilung der Frage, ob AGB schlüssig zum Vertragsinhalt werden, ist ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 1 Ob 278/98h, 22.10.1999
- Eine Zusammenrechnung im Sinne des § 55 Abs 1 JN ist dann zu verneinen, wenn jeder einzelne Anspruch unabhängig von den anderen besteht, also jeder ein ganz verschiedenes rechtliches Schicksal haben kann, und die Ansprüche weder aus einer gemeinsamen Tatsache noch aus einem gemeinsamen Rechtsgrund abgeleitet werden.OGH 2 Ob 103/99g, 15.04.1999
- Soweit die Ansprüche einheitlich zu bewerten sind, sind sie auch mit einem einheitlichen Ausspruch über die Zulässigkeit des Rechtsmittels zu versehen.OGH 4 Ob 25/93, 04.05.1993
- Bei mehreren Begehren, die nicht in einem inneren Zusammenhang stehen, ist die Frage der Rechtsmittelzulässigkeit für jedes Begehren getrennt zu beurteilen; dies gilt auch für die seit der WGN 1989 bestehende Rechtslage, mit der sinngemäß zum Judikat 56 neu bewusst zurückgekehrt wurde.OGH 3 Ob 14/91, 26.06.1991
- Ansprüche mehrerer Geschädigter aus demselben Unfallereignis sind nicht zusammenzurechnen.OGH 2 Ob 162/89, 25.04.1990
- Hier: § 55 Abs 3 JN gilt nicht für die Streitwertberechnung nach § 500 Abs 3 ZPO; es kommt lediglich auf jenen Streitwert an, der Gegenstand der Entscheidung des Berufungsgerichtes war.OGH 7 Ob 649/88, 22.09.1988
- Keine Zusammenrechnung der Entgeltforderungen für verschiedene Beförderungsleistungen eines Luftfahrtunternehmers.OGH 6 Ob 693/87, 14.07.1988
- Ständige Geschäftsverbindung der Streitteile genügt zur Annahme eines rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhanges zwischen den geltend gemachten Ansprüchen nicht.OGH 8 Ob 657/86, 04.06.1987
- Mehrere Darlehensforderungen sind nicht zusammenzurechnen, wenn die Darlehen unabhängig von einander hingegeben wurden und daher ein anderes rechtliches Schicksal haben können.OGH 7 Ob 1511/87, 16.04.1987
- Kein rechtlicher oder tatsächlicher Zusammenhang bei Ansprüchen aus einem Darlehen und zwei Abstattungskreditverträgen (verschiedener Abschlusszeitpunkt, getrennte Konten).OGH 6 Ob 690/86, 18.12.1986
- Keine Zusammenrechnung der Streitwerte bei getrennt abgeschlossenen Werkverträgen.OGH 7 Ob 1501/84, 26.01.1984
- Hier: Durch insgesamt zwölf rasch aufeinanderfolgende Teilzahlungen erfüllte Darlehenszusage.OGH 4 Ob 548/83, 31.05.1983
- Die Revision ist sowohl hinsichtlich des Räumungsbegehrens als auch hinsichtlich des Zahlungsbegehrens zulässig, weil beide Begehren aus demselben Vertrag abgeleitet werden, also in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang miteinander stehen, und nach dem berufungsgerichtlichen Ausspruch schon der Wert des Räumungsbegehrens 60.000,-- S übersteigt.OGH 5 Ob 534/83, 08.03.1983
- Hier: Forderungen aus gleichartigen Verträgen - keine Zusammenrechnung.OGH 7 Ob 752/81, 18.03.1982
- Arbeitsleistungen und Geldleistungen eines Lebensgefährten an den anderen zwecks Errichtung eines Hauses.OGH 5 Ob 772/81, 12.01.1982
- Hier: Honorarforderungen eines Rechtsanwaltes.OGH 5 Ob 664/81, 29.09.1981
- Mehrere aus einem Vertrag abgeleitete Ansprüche zumindest tatsächlicher Zusammenhang.OGH 1 Ob 666/81, 15.07.1981
- Der Oberste Gerichtshof kann dem Erstgericht auftragen, Erhebungen über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhanges zu treffen.OGH 3 Ob 511/81, 10.06.1981
- Lediglich gleichartige Klagsansprüche betreffende Generalversammlungsbeschlüsse.OGH 4 Ob 504/79, 20.02.1979
- Einverleibungsbegehren und Rechnungslegungsbegehren.OGH 6 Ob 582/78, 11.05.1978
- Forderungen aus einem Generalunternehmervertrag über die Errichtung eines Wohnhauses.OGH 6 Ob 532/78, 16.03.1978
- Urlaubsentschädigung und Sonderzahlungen nach Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Zusammenrechnung.OGH 4 Ob 158/77, 17.01.1978
- Mehrere von einer Lebensgefährtin dem Lebensgefährten gewährte Darlehen.OGH 4 Ob 522/77, 07.06.1977
- Abfertigung wegen Austrittes wegen Unterentlohnung und Nachzahlungsanspruch.OGH 4 Ob 40/76, 28.06.1976
- Zusammenrechnung, weil nach den Verfahrensergebnissen von einer ständigen Geschäftsverbindung der Streitteile als Grundlage der verschiedenen Beträge und damit einem tatsächlichen Zusammenhang auszugehen war.OGH 4 Ob 507/76, 23.03.1976
- Zusammenrechnung mehrerer gesondert gewährter Darlehen, wenn in Ansehung des gesamten Betrages nachträglich eine Bestätigung über die Schuld ausgestellt und der Rückzahlungstermin fixiert wurde.OGH 1 Ob 61/75, 30.04.1975
- Keine Zusammenrechnung mehrerer, gesondert gewährter Darlehen.OGH 5 Ob 19/75, 25.02.1975
- Zusammenrechnung von Honoraransprüchen aus verschiedenen Rechtssachen, die auf Grund einer Verpflichtungserklärung zur Bezahlung des gesamten Honoraranspruches in rechtlichem und tatsächlichem Zusammenhang stehen.OGH 5 Ob 116/74, 15.05.1974
- Einklagung eines einheitlichen Regressanspruches nach § 158 f VersVG, der sich aus mehreren Teilbeträgen zusammensetzt.OGH 7 Ob 4/73, 24.01.1973
- Sowohl rechtlicher als auch tatsächlicher Zusammenhang bei Klage des Legalzessionars auf Ersatz erbrachter Pflichtleistungen und auf Feststellung der Haftung für künftige Pflichtaufwendungen.OGH 8 Ob 145/72, 05.09.1972
- Dass sich mehrere Ansprüche einer Person gegen ein und denselben Gegner richten, vermag einen derartigen Zusammenhang ebensowenig herzustellen, wie der Umstand, dass es sich um gleichartige Leistungen des Anspruchsberechtigten handelt - Zusammenhang der einzelnen Honoraransprüche eines Rechtsanwaltes gegeben, wenn er von einem Möbelhändler mit der Eintreibung der Außenstände des Möbelgeschäftes betraut wurde.OGH 7 Ob 232/71, 26.01.1972
- Hier: Zwei Klagen auf Feststellung, dass Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren habe (1x auf Grund Haftpflichtversicherung, 1x auf Grund Kaskoversicherung).OGH 7 Ob 99/70, 17.06.1970
- Zwei voneinander unabhängige, in keinem rechtlichen Zusammenhang stehende Klagebegehren liegen vor, wenn der Beklagte verurteilt werden soll, die Verwaltung des Hälfteanteils des Klägers zu unterlassen und in die Bestellung eines gemeinsamen Verwalters einzuwilligen.OGH 7 Ob 192/69, 22.10.1969
- Keine Zusammenrechnung bei formellen Streitgenossen nach § 11 Z 2 ZPO.OGH 2 Ob 225/59, 17.10.1969
- Klage auf Räumung wegen Benützungsentgelt.OGH 4 Ob 21/69, 06.05.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 180.
- OGH 1 Ob 264/22p, 27.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 88/20g, 07.07.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 60/20i, 27.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 96/19z, 19.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 121/17w, 18.10.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 243/16w, 23.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 141/15v, 25.01.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung der Streitwerte
Verfahrensrecht · Bewertung mehrerer Streitgegenstände
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung mehrerer Forderungen
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung mehrerer Forderungen
Verfahrensrecht · Keine Zusammenrechnung der Streitwerte