Wonach richtet sich, ob meine Forderungen zusammengerechnet werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (116 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ansprüche von mehreren Wohnungseigentümern nach § 523 ABGB gegen einen anderen Wohnungseigentümer.OGH 5 Ob 60/26y, 16.06.2026
- Hier: Keine Zusammenrechnung von Ansprüchen aus an verschiedenen Tagen geschlossenen, miteinander in keinem Zusammenhang stehenden (nach dem Standpunkt des Klägers unwirksamen) Kaufverträgen.OGH 17 Ob 22/25x, 29.12.2025
- Hier: Wohnrechtliches Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 212/24y, 30.01.2025
- Hier: Kein Zusammenrechnen zedierter Einzelforderungen der Hauptfrachtführerin gegenüber der beklagten Unterfrachtführerin aus sich auf unterschiedlichen Transporten ereigneten Schadensfällen.OGH 7 Ob 69/22f, 29.06.2022
- § 55 Abs 1 JN ist auch im Außerstreitverfahren anwendbar.OGH 5 Ob 164/21k, 23.09.2021
Alle 30 Ergänzungen anzeigen
- Hier: „Verschiedene Änderungsbegehren nach § 16 Abs 2 WEG“.OGH 5 Ob 13/17y, 04.04.2017
- Hier: Mehrere Wettbewerbsverstöße (Vermarktung neun verschiedener Produkte mit jeweils unterschiedlichen vom Kläger beanstandeten Angaben).OGH 4 Ob 171/16z, 25.10.2016
- Hier: Ersatzanspruch nach dem AHG für Kosten der Bekämpfung mehrerer Bescheide.OGH 1 Ob 134/16m, 30.08.2016
- Hier: Verschiedene Sorgfaltsverstöße eines Rechtsvertreters in zwei verschiedenen Verfahren.OGH 4 Ob 59/15b, 24.03.2015
- Hier: Verschiedene, wenn auch gleichartige Verträge zu gesonderten Bauvorhaben. Keine Zusammenrechnung.OGH 8 Ob 128/14b, 19.12.2014
- Dass alle einzelnen Forderungen des Klägers mit einem zwischen den Streitteilen bestehenden Vertrag „in Zusammenhang stehen“ ist irrelevant, wenn sich der Kläger nicht auf diesen Vertrag gestützt hat.OGH 7 Ob 125/14d, 10.09.2014
- Der bloße Umstand, dass alle Forderungen des Beklagten im Rahmen der ihm übertragenen Sachwalterschaft gestellt wurden, reicht nicht aus; sind doch zehn unterschiedliche Anträge auf Bestimmung von Belohnungen und Entschädigungen an das Pflegschaftsgericht zu beurteilen, die sich auf jeweils in unterschiedlichen Zeiträumen erbrachte Leistungen als Sachwalter beziehen.OGH 1 Ob 162/13z, 19.09.2013
- Hier: Getränkekonsumation und „Mädchendienstleistungen“ an fünf verschiedenen Tagen.OGH 3 Ob 45/12g, 18.04.2012
- Ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang iSd § 55 Abs 1 JN besteht zwischen einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und einem diesbezüglichen Veröffentlichungsbegehren, nicht aber zwischen auf verschiedene Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen gestützten Wettbewerbsverstößen.OGH 4 Ob 67/11y, 10.05.2011
- Mehrere Ansprüche, die nicht nach § 55 Abs 1 JN zusammenzurechnen sind, hat das Berufungsgericht gesondert zu bewerten.OGH 4 Ob 67/11y, 10.05.2011
- Hier: Drei Wettbewerbsverstöße der Beklagten.OGH 4 Ob 79/10m, 08.06.2010
- Hier: Keine Zusammenrechnung von Amtshaftungsansprüchen aus drei - nach Ansicht des Klägers - schuldhaft rechtswidrigen Entscheidungen, die in unterschiedlichen Verwaltungsstrafverfahren, deren einzige Gemeinsamkeit die Beteiligung desselben Lenkers und desselben Fahrzeugs war, ergangen sind.OGH 1 Ob 148/09k, 08.09.2009
- Keine Zusammenrechnung wenn Klage auf zwei datum- und betragsmäßig verschiedene Zeichnungsvereinbarungen samt dazu geleisteten Zahlungen gestützt wurde.OGH 8 Ob 118/08y, 14.10.2008
- Ein rechtlicher Zusammenhang im Sinne des § 55 Abs 1 JN zwischen dem Schenkungspflichtteil und dem Anspruch auf Beteiligung am - nach Auffassung der klagenden Partei im Nachlassinventar zu niedrig dargestellten - Nachlass liegt nicht vor.OGH 6 Ob 182/08w, 01.10.2008
- Hier: Im vorliegenden Fall wurde ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang der einzelnen Schadenersatzforderungen nicht behauptet. Der Kläger wirft der Beklagten verschiedene Verletzungen ihrer Pflichten als Masseverwalterin vor. Aus jedem einzelnen behaupteten Pflichtverstoß wird eine genau bezifferte Forderung abgeleitet. Jeder Anspruch kann für sich alleine unabhängig von den anderen bestehen. Daher sind die Klagsforderungen nicht zusammenzurechnen.OGH 6 Ob 130/08y, 07.07.2008
- Es kommt auf das Vorbringen in der Klage und nicht auf nachträgliche Behauptungen der klagenden Partei oder die Feststellungen im Ersturteil an.OGH 3 Ob 261/07i, 27.02.2008
- Der Unterhaltsanspruch ist somit als einheitlicher Anspruch anzusehen. Der gemeinsame Rechtsgrund liegt hier in der Unterhaltspflicht des Vaters, die gemeinsamen Tatsachen in den Behauptungen zu dessen Leistungsfähigkeit und zum (wenngleich schwankenden) Bedarf des Kindes. Dass die Tatsachengrundlagen nicht in allen zu beurteilenden Perioden identisch sind, ist für Unterhaltsansprüche geradezu typisch und kann nach der Wertung des § 58 Abs 1 JN zu keiner nach Perioden getrennten Betrachtungsweise führen.OGH 4 Ob 53/06g, 28.09.2006
- Wegen des rechtlichen Zusammenhangs des Zahlungsbegehrens und des Manifestationsbegehrens (Rechnungslegungsbegehrens) hat eine Zusammenrechnung zu erfolgen.OGH 6 Ob 302/05p, 16.02.2006
- Wurde ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang der den einzelnen Rechnungsbeträgen jeweils zu Grunde liegenden Warenlieferungen nicht behauptet, ist von mehreren Entscheidungsgegenständen auszugehen, die im Hinblick auf die Revisionszulässigkeit einer unterschiedlichen Beurteilung unterliegen. Hinsichtlich jener Teilansprüche, die in den Bereich zwischen 4.000 und 20.000 EUR fallen, ist klarzustellen, ob ein Antrag an das Berufungsgericht gemäß § 508 ZPO gestellt wird, seinen Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision abzuändern.OGH 1 Ob 66/05w, 12.04.2005
- Bei der Prüfung der Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen, ist von den Klagsangaben auszugehen.OGH 7 Ob 84/02g, 22.05.2002
- Gilt auch bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Rekurses nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO.OGH 3 Ob 91/01f, 20.06.2001
- Hier: Schadenersatzansprüche aus verschiedenen Schadensereignissen.OGH 1 Ob 89/99s, 27.04.1999
- Für den rechtlichen Zusammenhang gilt dabei als Kriterium, dass die Ansprüche aus einer Gesetzesstelle abgeleitet werden und miteinander in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.OGH 8 Ob 1657/91, 12.12.1991
- Hier: Einheitlicher Wettbewerbsverstoß.OGH 4 Ob 105/88, 13.12.1988
- Ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang ist dann anzunehmen, wenn jeder der mehreren Ansprüche für sich und unabhängig von den anderen nicht bestehen kann oder wenn die Forderungen aus einer gemeinsamen Tatsache oder aus einem gemeinsamen Rechtsgrund entstanden sind.OGH 7 Ob 1511/87, 16.04.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 116.
- OGH 2 Ob 31/26m, 23.06.2026, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 60/26y, 16.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 72/25m, 29.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 123/24k, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 212/24y, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 38/24x, 17.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 111/24s, 25.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 92/24a, 03.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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Ja. Stützen Sie Ihre Klage auf mehrere zeitlich, sachlich und räumlich getrennte Eingriffe, kann jeder Anspruch ein eigenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben. Dann hängen die Ansprüche nicht zusammen und werden einzeln beurteilt, nicht zusammengerechnet.
Ein rechtlicher Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn Forderung und Gegenforderung wirtschaftlich eng zusammenhängen. Das ist der Fall, wenn es unredlich wäre, die eine Forderung ohne Rücksicht auf die andere durchzusetzen.